Was ist das Auskunftsrecht? – Definition und Erklärung
Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) garantiert mit dem Auskunftsrecht ein bedeutsames Betroffenenrecht. Betroffene Personen können von dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen Auskunft darüber verlangen, welche Daten dort gespeichert sind bzw. verarbeitet werden. Das ist das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).
Was bietet das Auskunftsrecht noch?
Darüber hinaus ist es dank des Auskunftsrechts möglich, ergänzende Informationen zu erhalten. Beispielsweise über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten und sofern diese nicht erhoben wurden, über Empfänger, an welche Daten übermittelt wurden.
Das Recht besteht gegenüber öffentlichen Stellen (z.B. Behörden) und nichtöffentlichen Stellen (z.B. Wirtschaftsunternehmen, Verbänden, Vereinen etc.). Mithilfe des Auskunftsrechts ist nun möglich, einen Überblick über eigene personenbezogene Daten zu bekommen und somit die Kontrolle wieder zurück zu erlangen.
Was sind die Inhalte des Auskunftsrechts?
Das Auskunftsrecht sorgt dafür, dass die Betroffenheitsrechte gezielt geltend gemacht werden können. Gemeint sind damit zum Beispiel das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ebenso wie das Widerspruchsrecht. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme des Auskunftsrechts kostenlos.
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Zuletzt überprüft und geupdated am 18/11/2022 von Timm Schaffner
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