Eine Aktiengesellschaften (AG) ist eine Unternehmensform bei der das Kapital in Form von Aktien aufgeteilt wird und von Aktionären erworben werden kann. Neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die geläufigste Form einer Kapitalgesellschaft dar.
Diese Rechtsform wird gerne von großen Unternehmen gewählt, zur Gründung muss ein Grundkapital von mindestens 500.000 € vorgewiesen werden. Für börsennotierte Firmen ist sie die übliche Gesellschaftsform. Gemeinsam mit der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gehört diese zu den Firmen, die an der Börse in Deutschland vertreten sind.
Das ist auch der Grund, weshalb eine AG mit der GmbH (Artikel zur Trading GmbH lesen) nah verwandt ist. Für Aktiengesellschaften fallen ebenfalls Buchhaltung und Steuerzahlungen an.
Die AG und die Rechtsstellung
Aktiengesellschaften zählen zu den Kapitalgesellschaften oder auch Handelsgesellschaften. Als eigenständige juristischen Person unterliegen sie gewissen Rechten und Verbindlichkeiten.
Gründung einer AG
Zur Gründung einer AG wird nicht weniger als eine physische, rechtliche Person verlangt. Nach dem Aushandeln des Gesellschaftsvertrags muss die AG von einem Notar bestätigt werden. Im Gesellschaftsvertrag sind sowohl die Firma, der Firmensitz, der Gegenstand der AG und die Höhe des grundlegenden Kapitals genannt, das in Form von Aktien ausgegeben wird. Das minimal verlangte Kapital einer Aktiengesellschaft liegt bei 50.000 Euro. Zur Firmengründung beziehungsweise dem Zeitpunkt des Umwandelns eines bestehenden Unternehmens in eine Aktiengesellschaft wird eine Zahlung von Minimum 12.500 Euro fällig.
Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) muss notariell beglaubigt werden, damit dieser gültig ist. In dieser Satzung müssen unter anderem folgende Dinge vorkommen:
- Firma und Sitz
- Gegenstand des Unternehmens
- Das Grundkapital
- Der Nennwert, bzw. die Stückzahl der Aktien
- Die Art und Zusammensetzung des Vorstands
- Form der Bekanntmachung der Aktiengesellschaft
Zusätzlich muss ein Grund-/ Mindestkapital in Höhe von 50.000 Euro vorliegen, um eine Aktiengesellschaft gründen zu dürfen. Dieses Grundkapital muss in Aktien zerlegt sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erfolgt der Eintrag im Handelsregister. Alle Gesellschafter einer Aktiengesellschaft haften nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG. Zudem haben die Aktionäre jederzeit die Möglichkeit, ihre Anteile zu verkaufen.
Die AG und die Geschäftsführung
So setzen sich die Organe der Aktiengesellschaft (AG) zusammen:
Geschäftsführung: Eine AG muss mindestens einen Geschäftsführer haben, idealerweise gleich mehrere. Sie werden von dem Aufsichtsrat berufen und repräsentieren die Firma in ihrer Außendarstellung. Sie bilden zusammen den Vorstand.
Aufsichtsrat: Der Aufsichtsrat muss bei einer AG von Beginn an vorhanden sein. Gewählt wird er von der Hauptversammlung. Zudem muss er den Vorstand benennen und überwachen. Gegenüber dem Vorstand vertritt der Aufsichtsrat die AG.
Hauptversammlung: Die Hauptversammlung ist das beschließende Organ bei der AG. Wenigstens einmal im Jahr treffen sich die Anteilseigner (Aktionäre) für anstehende Entscheidungen.
Buchführung: Da eine Aktiengesellschaft (AG) ein Formkaufmann ist, muss hier die doppelte Buchführung nach den Vorschriften des HGB betrieben werden. Eine Erstellung der Bilanz zum Jahresende gehört auch dazu.
Die drei Organe einer AG:
Eine Aktiengesellschaft besteht grundsätzlich aus drei verschiedenen Organen. Eines dieser Organe ist der Vorstand. Dieser ist für die Leitung des Unternehmens zuständig und für die Erstellung des Jahresabschlusses. Außerdem vertritt er das Unternehmen nach außen. Bei größeren Aktiengesellschaften besteht der Vorstand meistens aus mehreren Personen. Manchmal kommt es bei einer Neugründung einer AG dazu, dass der Vorstand nur einem einzelnen Vorstandsmitglied besteht.
Das zweite notwendige Organ einer AG ist die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung werden Entscheidungen gefällt. Zum Beispiel kann sie über die Gewinnverwendung beschließen, kann Abschluss und Sonderprüfer bestellen oder auch Vorstandsmitglieder sowie den Aufsichtsrat entlasten.
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und den Jahresabschluss sowie den Geschäftsbericht zu prüfen. Außerdem kann der Aufsichtsrat den Vorstand bestellen und abberufen.
Meist gestellte Fragen:
Was ist eine Aktiengesellschaft einfach erklärt?
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform für Unternehmen, die ihr Kapital in Aktien zerlegen möchte. Eine AG setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: Hauptversammlung der Aktionäre, Aufsichtsrat und Vorstand.
Was sind die größten Aktiengesellschaften in Deutschland?
Zu den größten deutschen AGs gehören unter anderem BMW, Siemens, VW, Deutsche Post und Deutsche Telekom. Diese Unternehmen gehören zu den Schwergewichten der deutschen Wirtschaft und sind deshalb auch alle im DAX enthalten.
Wem gehört eine Aktiengesellschaft?
Eine Aktiengesellschaft gehört jedem, der Anteile, also Aktien, an diesem Unternehmen hält. Wie viel einem Aktionär vom jeweiligen Unternehmen gehört, hängt davon ab, wie viele Aktien er besitzt.
Sind Aktiengesellschaften die einzige Rechtsform für deutsche Unternehmen an der Börse?
Nein, nicht alle deutschen Unternehmen, die an der Börse handelbar sind, sind AGs. Es gibt beispielsweise auch die Rechtsform SE (Societas Europaea), eine europaweit gültige Rechtsform für Unternehmen an der Börse. Beispiele aus der deutschen Wirtschaft sind die SAP SE, die BASF SE und die Allianz SE.