Wer eine Weile an den Finanzmärkten aktiv ist, stößt auf den Begriff Trading GmbH – und weiß damit in der Regel, wenig anzufangen. Der nachfolgende Beitrag bringt Licht ins Dunkle und zeigt auf, ab wann eine Trading GmbH sich wirklich lohnen kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Insbesondere beim regelmäßigen Handel mit Deviraten wie CFDs, Optionen oder Futures kann sich die Gründung einer GmbH rechnen, da diese einem anderen Steuersatz unterliegt. Alternativ kann auch der Erwerb einer bestehenden GmbH in Betracht gezogen werden.
- Die Neugründung einer Trading GmbH steht jedem Investor oder Trader offen, allerdings dürfen Sie als Geschäftsführer nicht durch eine Verurteilung im Insolvenzrecht belastet sein.
- Sind Sie jedoch beispielsweise im Devisenhandel aktiv lohnt sich die Gründer einer GmbH nicht, da Sie als privater Trader den selben Steuersatz entrichten müssen wie mit einer GmbH.
Was ist eine Trading GmbH? Definition
Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung, das Wort Trading davor deutet auf das Geschäftsfeld hin, welches als Handel mit Finanzmarktinstrumenten definiert werden kann. Es besteht eine Verpflichtung zur Einzahlung von Stammkapital, interessant wird es aber seitens der Besteuerung von Gewinnen. Aufgrund von jüngsten steuerrechtlichen Veränderungen kann die Gründung einer Trading GmbH für Anleger und Trader vorteilhaft sein.
Trading GmbH – wer kann sie gründen?
Die Gründung einer Trading GmbH steht jedem Trader oder Investor in Option, da es keinerlei besondere Voraussetzungen zu erfüllen gilt. Wer als Geschäftsführer einer Trading GmbH tätig sein möchte, darf nicht durch eine Verurteilung im Insolvenzrecht belastet sein.
Warum sollte über die Gründung nachgedacht werden?
Als privater Trader müssen Sie auf Gewinne aus dem Handel 25 % Abgeltungssteuer bezahlen, eventuell wird auch Kirchensteuer fällig. Eine Trading GmbH unterliegt einem völlig anderen Steuersatz und birgt zudem Vorteile bei der Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten.
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Wie wird eine Trading GmbH gegründet?
Der einzige Nachteil einer Gründung ist der bürokratische Aufwand, welcher an den Nerven zehrt und viel Zeit kosten kann. Wer keine Erfahrungen mit der Gründung hat, kann Fehler machen, welche unter anderem in zeitlichen Verzögerungen resultieren:
- Die GmbH muss notariell gegründet werden
- Es muss ein Bankkonto eingerichtet werden, auf welchem das Stammkapital eingezahlt wird
- Zudem muss auf die Trading GmbH ein Trading Konto respektive ein Depot bei einem Broker eingerichtet werden
- Der nächste Schritt ist die steuerliche Anmeldung der GmbH mit Antrag für ein Legal Entity Identifier (LEI)
- Damit die GmbH ihre Geschäfte aufnehmen kann, muss eine Eröffnungsbilanz für das Finanzamt erstellt werden, aus welcher Gründungskosten und Stammkapital hervorgehen
Wer sich bei der Gründung einer Trading GmbH überfordert fühlt, kann den Service eines darauf spezialisierten Unternehmens in Anspruch nehmen. Die Alternative zur Gründung durch Experten ist der Erwerb einer bereits bestehenden GmbH. Natürlich ist der Erwerb einer Trading GmbH eine Frage des Preises, aber die Vorteile liegen auf der Hand:
- Meist überschaubare Kosten
- Keine Wartezeiten für Notartermine
- Sofort geschäftsfähig, sobald das Stammkapital eingebracht wird
Für wen lohnt sich die Gründung einer Trading GmbH?
Für jede Trading GmbH besteht eine Steuerpflicht, welche sich aber erheblich von der eines privaten Traders unterscheidet. Eine Trading GmbH muss zwar Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer entrichten. Seitens der Besteuerung von Gewinnen ist sie aber bei manchen Assets klar im Vorteil.
Besonders bei dem Handel mit Derivaten lohnt sich eine Trading GmbH.
Diese wären zum Beispiel:
Als Besitzer einer Trading GmbH zahlen Sie auf Dividenden aus Aktien im Streubesitz Körperschafts- und Gewerbesteuer. Nachfolgend ein Rechenbeispiel, welches für die Trading GmbH spricht:
- Gewinn – 1.000 Euro
- Verlust – dem besseren Verständnis zuliebe keinen
- Als privater Trader zahlen Sie auf den Gewinn 250 Euro Abgeltungssteuer
- Mit Trading GmbH werden nur etwa 15 Euro in Rechnung gestellt
Warum ist die Trading GmbH jetzt noch interessanter?
Der Gesetzgeber erschwert für private Trader seit Januar 2021 die Verrechnung von Verlusten erheblich. Das Thema ist für die detaillierte Behandlung in diesem Beitrag zu komplex und sollte von jedem Trader mit einem Steuerfachmann besprochen werden.
Richtig ist aber, dass private Trader manche Assets nicht mehr handeln können, weil es keine vollständigen Entlastungen der Steuerschuld durch Verlustverrechnung mehr gibt. Dies betrifft insbesondere die Segmente Termingeschäfte, Aktien etc.
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Trading GmbH – Steuerberater ja oder nein?
Kapitalgesellschaften stehen weltweit im Fokus der Steuereintreiber, insbesondere in Staaten mit permanenter Geldnot. Zudem ändern sich diesbezügliche Gesetze in der BRD mitunter über Nacht. Ein Steuerfachmann ist allein aus diesen Gründen sein Geld wert. Des Weiteren verhindert er fehlerhafte Steuererklärungen. Es gibt allerdings keinerlei Verpflichtung für eine Trading GmbH, einen Steuerberater zu beauftragen.
Indes können Sie sich Ihrem Kerngeschäft widmen, während Ihr Steuerberater für Sie tätig ist. Sie vermeiden dadurch doppelte Belastung und erhöhen Ihre Chancen auf bessere Erträge aus dem Trading.
Für wen lohnt sich eine Trading GmbH nicht?
Sind Sie beispielsweise im Devisenhandel aktiv, werden Sie mit einer einheitlichen Besteuerung konfrontiert. Im Klartext zahlen Sie als privater Trader ebenso 25 % Abgeltungssteuer wie als Inhaber einer Trading GmbH. Entscheidend ist die monatliche Endsumme, es gibt keinerlei Beschränkungen seitens der Verlustberechnung. In dem Fall sind die Gebühren für eine Trading GmbH zum Fenster hinausgeworfenes Geld. Sie fahren als privater Trader nicht schlechter, sparen aber eine Menge Geld.
Grundsätzlich sollte die Entscheidung für oder gegen eine Trading GmbH nur im Zusammenspiel mit einem Experten erfolgen, welcher Sie und Ihr Trading im Detail kennt.
Nachfolgend eine Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen:
Trading GmbH – Vorteile:
- Reduktion der Steuerlast für bestimmte Assets
- Teilübertragung der Trading GmbH an Dritte möglich
- Beschränkte Haftung auf die Höhe der Stammeinlage
- bestehende Buchhaltungspflicht
- Entrichtung von Gewerbesteuer und IHK-Beiträgen
- Eingeschränkter Zugang zum Kaptital
Trading GmbH – Fazit
Die Entscheidung für oder gegen eine Trading GmbH bleibt Ihnen allein vorbehalten. Lassen Sie sich dahingehend von einem vertrauenswürdigen Steuerfachmann beraten. Unternehmen, die Sie bei der Eröffnung einer Trading GmbH begleiten, sind hingegen keine guten Ratgeber. Es besteht ein Interessenskonflikt, weil die Betreuung gebührenpflichtig ist.
Meist gestellte Fragen:
Was ist eine Trading GmbH?
Eine Trading GmbH ist ein Unternehmen, das durch den Handel mit Aktien, Rohstoffen und anderen Assets Gewinne erzielt. Das Geschäftsmodell einer solchem GmbH baut daher nicht auf einem klassischen Gewerbe mit operativen Tätigkeiten auf, sondern auf der Vermögensverwaltung.
Wie gründet man eine Trading GmbH?
Um eine Trading GmbH zu gründen, gilt das gleiche Prozedere wie bei der Gründung einer „gewöhnlichen GmbH“. Dazu muss ein Gesellschaftsvertrag entworfen und notariell beglaubigt werden. Im Anschluss wird die GmbH zum Eintrag in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht angemeldet.
Wie viel kostet es, eine Trading GmbH zu gründen?
Grundsätzlich kostet die Gründung einer Trading GmbH nicht mehr als jede andere GmbH. Für die Anmeldung sollten Sie zwischen 2000 und 3000 Euro an Gebühren berechnen. Hinzu kommen 25000 Euro Stammkapital, die zur Gründung einer GmbH auf dem Unternehmenskonto hinterlegt werden.
Wann lohnt sich eine Trading GmbH?
Eine Trading GmbH lohnt sich dann, wenn die Gewinne aus dem Trading so hoch sind, dass sich deutliche Steuervorteile gegenüber dem Handel als Privatperson ergeben. Je nach Strategie und gehandelten Finanzinstrumenten kann die Gründung einer Trading GmbH bereits ab einem Vermögen von 80.000 Euro Sinn machen.
Als Inhaber einer Trading GmbH können Sie Ihre Verluste aus dem Handel mit Aktien gegen erzielte Gewinne aufrechnen -> das ist nicht korrekt, gerade Aktienkursergebnisse können NICHT gegeneinander aufgerechnet werden (wohl hingegen alle anderen Verluste und Gewinne, z. B. Optionen)