Trader Andre Witzel
Geschrieben von: Andre Witzel
Res Marty
Überprüft von: Res Marty
Finanzierung

Nach dem Handelsgesetzbuch zählen zum Anlagevermögen alle (materiellen wie nicht materiellen) Gegenstände eines Unternehmens, die in dem Bestreben angeschafft wurden, dem Unternehmen dauerhaft (das heißt hier konkret mindestens zwölf Monate lang) Nutzen zu bringen.

Dieses Vermögen kann unterteilt werden in Güter, die abnutzbar sind und solche, die es nicht sind. Ein abnutzbares Gut, das zum Anlagevermögen gezählt wird, kann etwa eine Maschine sein, die bei der Produktion über viele Jahre eingesetzt wird, aber irgendwann verschleißt. Die Kosten der Anschaffung können in dem Fall bei der Abschreibung über die Jahre, in denen die Maschine in Betrieb ist, verteilt werden. Nicht abnutzbare Güter sind etwa Patente oder Grundstücke. Immobilien, die regelmäßige Einkünfte durch Vermietung oder Verpachtung generieren, gehören ebenso wenig zum Anlagevermögen wie das Privatvermögen des Gründers oder eines Gesellschafters.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle materiellen sowie nicht materiellen Gegenstände eines Unternehmens, die zum dauerhaften Verbleib im Unternehmen gedacht sind, werden als Anlagevermögen bezeichnet.
  • Zusammen mit dem Umlaufvermögen ergibt sich daraus das Gesamtvermögen eines Unternehmens.
  • Zum Anlagevermögen zählen z.B. Sachanlagen wie Maschinen oder Fahrzeuge, aber auch immaterielle Güter wie Patente oder Lizenzen.
  • In der Bilanz wird das Anlagevermögen, wie auch das Umlaufvermögen, zu den Aktiva gezählt und entsprechend auf der linken Seite der Bilanz aufgeführt.
Anlagevermögen Infografik
Abnutzbare Güter, wie Produktionsanlagen, aber auch Finanzanlagen oder Patente zählen zum Anlagevermögen.

Was unterscheidet Anlagevermögen vom Umlaufvermögen?

Auch wenn nicht eindeutig gesetzlich geregelt ist, was zum Umlaufvermögen gehört, kann man dieses gewissermaßen als Gegensatz zum Anlagevermögen verstehen. Dazu zählen nämlich alle Güter, die nicht zum dauerhaften Verbleib im Unternehmen angeschafft werden, sondern die im Tagesgeschäft verkauft, verarbeitet oder verbraucht werden. In der Regel sind dies im Falle von materiellen Gütern Vorräte und Waren oder Teile, die zur Herstellung von Waren benötigt werden. Immaterielle Güter, die zum Umlaufvermögen gehören, sind demnach etwa Schecks, Kontoguthaben, Wertpapiere und Kassenbestände oder auch ausstehende Forderungen gegenüber Kunden, denen Waren gesendet oder für die Leistungen erbracht wurden.

Diese beiden Vermögenstypen ergeben, wenn man sie addiert, das Gesamtvermögen des Unternehmens.

Was gehört zum Anlagevermögen?

Man kann bei der Auflistung der Dinge, die zum Anlagevermögen gerechnet werden, drei unterschiedliche Bereiche ausmachen: Sachanlagen, immaterielle Güter und Finanzanlagen.

  • Sachanlagen: Grundstücke, Maschinen und industrielle Anlagen, Fahrzeuge, Ausstattungsgegenstände in Geschäft und Betrieb. Weil Firmenwagen und die Ausstattungen der Büros zu den Sachanlagen zählen, machen diese in kleinen Firmen oft den größten Anteil aus.
  • Immaterielle Güter: Rechte, Patente, Lizenzen und Konzessionen.
  • Finanzanlagen: Beteiligungen und Anteile an Firmen, die zum Unternehmensverbund gehören, Anleihen und Wertpapiere, bei denen nicht davon auszugehen ist, dass das Unternehmen innerhalb eines Jahres damit Gewinn erwirtschaftet.

Was muss steuerlich berücksichtigt werden?

Gemäß § 266 im Handelsgesetzbuch gehört das Anlagevermögen in der Bilanz zu den Aktiva (wie auch das Umlaufvermögen) und wird dementsprechend auf der linken Seite aufgeführt. Nicht abnutzbare Güter werden jedes Jahr mit demselben Wert aufgeführt. Abnutzbare Güter wie Maschinen oder Firmenwagen weisen einen Wertverlust auf, der durch Abschreibungen festgehalten wird. Die Abschreibungsdauer hängt vom jeweiligen Gut ab und ist in Tabellen des Finanzministeriums für die Absetzung von Abnutzung (AfA) genau geregelt.

Wie beeinflusst das Anlagevermögen von Unternehmen Trading Entscheidungen?

Die Investitionen in Anlagevermögen beeinflusst die Handlungsfähigkeit und den finanziellen Erfolg eines Unternehmens. Daher lohnt es sich, einen Blick auf das Anlagevermögen des Unternehmens zu werfen, dessen Aktien man gerne traden möchte. Hier sind einige Aspekte, wie das Anlagevermögen eines Unternehmens Sie bei Ihren Trading-Entscheidungen beeinflussen kann:

  1. Liquidität und Finanzierung: Anlagevermögen besteht aus Werten, die sich nicht schnell veräußern lassen. Investiert ein Unternehmen daher einen großen Teil seines Kapitals in Anlagevermögen, kann es bei unerwarteten Schwierigkeiten schneller in eine finanzielle Notlage geraten. Es ist dann weniger liquide und muss im schlimmsten Falle Schulden machen, da das nötige Kapital nicht schnell genug verfügbar ist. 
  2. Kapitalstruktur: Um solche Situationen zu vermeiden, setzen die meisten Unternehmen, die einen hohen Anteil ihres Eigenkapitals in Anlagevermögen stecken, meist auf Fremdfinanzierung, um dennoch liquide zu sein. Damit ist das Unternehmen aber auf die äußere Finanzierung angewiesen und dessen Erfolg auch von den Finanzierungskosten abhängig.
  3. Branchenspezifische Einflüsse: Obwohl ein hoher Anteil von Anlagevermögen nachteilig klingt, ist er in einigen Branchen, wie zum Beispiel der Fertigungsindustrie, wichtig. Denn dort ist ein großes Anlagevermögen zum Beispiel in Form von Maschinen zur Produktion wichtig, für die Produktionskapazität und -effizienz des Unternehmens. Wird zu wenig Kapital in Anlagevermögen gesteckt, ist hier kaum Wachstum möglich. 
  4. Risikobereitschaft: Wie oben beschrieben führt ein umfangreiches Anlagevermögen dazu, dass Unternehmen weniger schnell reagieren können. Daher neigen sie überwiegend eher zu einer konservativeren Geschäftsführung und der Vermeidung von Risiken. Dadurch ist allerdings auch ein eher langsamerer Wachstum zu erwarten. Unternehmen, die nicht viel Kapital in ihr Anlagevermögen stecken müssen, haben dagegen mehr Handlungsspielraum und können risikoreicher handeln. Dadurch steigen auch die Renditemöglichkeiten

Die Höhe des Anlagevermögens kann also einen Hinweis darauf geben, wie hoch die Wachstumsmöglichkeiten, aber auch wie risikoreich die Handlungsstrategien eines Unternehmens sind. Das Wissen darüber hilft dabei, Unternehmen zu finden, die sich für eine Long-Position eignen. Allerdings sollten Sie bei der Erstellung Ihrer Handelsstrategie und Auswahl interessanter Unternehmen immer auch noch viele weitere Faktoren beachten. Kein Unternehmen oder Finanzinstrument lässt sich an nur einem Merkmal bewerten, Sie sollten sich immer ein möglichst umfangreiches Bild machen und dabei auch das Handelsumfeld miteinbeziehen.

Fazit – wichtige Kennzahl in jeder Bilanz

Das Anlagevermögen ist ein wichtiger Teil des Gesamtvermögens und gibt Aufschluss über Wachstumspotenzial und Risiko eines Unternehmens. Investoren sollten diese Kennzahl daher im Rahmen einer umfangreicheren Fundamentalanalyse im Hinterkopf behalten.

Als Faustregel gilt: Je höher das Anlagevermögen, umso weniger Flexibilität hat das Unternehmen bei unerwarteten Schwierigkeiten. Gleichzeitig muss jedoch beachtet werden, dass das erforderliche Anlagevermögen von Branche zu Branche unterschiedlich ist. So findet sich beispielsweise in landwirtschaftlichen Branchen, die auf den Einsatz von Maschinen angewiesen sind, meist ein höheres Anlagevermögen als bei IT-Dienstleistern.

Meist gestellte Fragen:

Was gilt als Anlagevermögen?

Als Anlagevermögen zählen Vermögensgegenstände, die dem Unternehmen dauerthaft von Nutzen sein sollen. Dazu gehören unter anderem Grundstücke, Maschinen und Beteiligung an anderen Unternehmen.

Zählt ein Auto als Anlagevermögen?

Ob ein Auto zum Anlagevermögen eines Unternehmens hinzugerechnet werden kann, hängt davon ab, wie es genutzt wird. Ein Lieferdienst, der dieses Auto nutzt, um Waren oder Lebensmittel an Kunden zu liefern, kann dieses zum Anlagevermögen hinzuzählen. Ist das Auto hingegen für den persönlichen Gebrauch eines Mitarbeiters bestimmt, so gilt es nicht als Anlagevermögen.

Was gilt nicht als Anlagevermögen?

Vermögensgegenstände, die nicht direkt in Zusammenhang mit der Produktion oder Bereitstellung von Dienstleistungen stehen, oder nur kurzfristig im Geschäftsbetrieb genutzt werden, zählen nicht als Anlagevermögen. Dazu gehören beispielsweise Immobilien, mit denen das Unternehmen Mieteinnahmen generiert oder Wertpapiere, die nicht dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen und zum Zweck der kurzfristigen Gewinnerzielung gehalten werden.

Trader Andre Witzel
Andre Witzel
Gründer & Chefredakteur
Über den Autor: Erfahrener Trader im Bereich Forex, CFDs, Aktien und Futures seit 2013. Über 21.000 Abonnenten auf Youtube und 500 veröffentlichte Trading Videos.
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Reviewed by: Res Marty Softwaretester und Autor
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