Was ist das Auftragsstimmrecht? – Definition und Erklärung
Sobald ein Aktionär (Anteilseigner) von seinem Recht Gebrauch macht, sein Stimmrecht an einen Dritten weiterzugeben und von diesem ausüben zu lassen, dann liegt ein Auftragsstimmrecht vor. Allerdings muss er dieses Stimmrecht auch bei der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) besitzen.
Möglich ist eine solche Übertragung des Stimmrechtes an Banken, sonstige Bevollmächtigte wie Anwälte, Notare, Steuerberater oder Unternehmensberater sowie Angehörige des betreffenden Aktionärs. Zu beachten ist aber, dass die Übertragung des Stimmrechts immer der schriftlichen Form bedarf. In der Regel ist es üblich, der eigenen Depotbank dieses Auftragsstimmrecht zu übertragen.
Welchen Stellenwert hat das Auftragsstimmrecht?
Da auf der Hauptversammlung wichtige Entscheidungen für die AG gefällt werden, ist es natürlich wichtig, dass die Aktionäre mit ihrem Stimmrecht, bzw. dem vergebenen Auftragsstimmrecht, ihren entscheidenden Einfluss geltend machen können. Zu diesen Entscheidungen zählen unter anderem die Bestellung vom Aufsichtsrat, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Gewinnverwendung der AG, Kapitalbeschaffung oder Kapitalherabsetzung, ebenso wie die Änderungen der Satzung.
Warum wird das Auftragsstimmrecht vergeben?
Nicht jeder Aktionär hat zum einen ausreichende wirtschaftliche Kenntnisse und zum anderen die notwendige Zeit, um verantwortungsvoll an den Versammlungen teilzunehmen. Daher beauftragen gerade Kleinaktionäre in der Regel ihre Depotbank, die dann dementsprechend diese wichtige Aufgabe wahrnehmen.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist zudem, dass die meisten Kleinanleger häufig über Aktienfonds an den verschiedensten AG beteiligt sind. Auch hier sorgt das Auftragsstimmrecht dafür, dass die eigenen Interessen auf der Hauptversammlung wahrgenommen werden, ohne selbst viele verschiedene Hauptversammlungen besuchen zu müssen.
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