Einschränkungen im Börsenhandel werden regelmäßig von den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden erhoben. Im Februar 2022 gab die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin bekannt, dass Änderungen beim Handel von Futures bevorstehen. Die häufig kritisierte Nachschusspflicht auf Vermögenswerte ist noch fester Bestandteil des Handels mit der Anlageklasse Futures. Die BaFin sieht hier ein zu großes Risiko für deutsche Trader. Für Trader bedeutet die Produktinterventionsmaßnahme der BaFin, dass der Handel mit Futures zukünftig nur noch professionellen Börsenhändlern offensteht. Für Privatanleger wird der Handel folglich verboten.
Welche Auswirkungen diese Maßnahme auf die Trading Märkte hat und welche Alternativen zum Futures Trading bestehen, wird im Folgenden erörtert.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Futures Handel ist besonders mit Short Positionen risikoreich, da unter Umständen eine Nachzahlungspflicht besteht, wenn die Margin nicht mehr ausreicht und einen sogenannter Margin-Call eintritt.
- Die BaFin möchte nun Privatanleger besser schützen und Anlageformen mit Nachzahlungspflicht für Privatanleger verbieten. Privatanleger könnten nun ihr Trading Konto auf professionell umschalten um weiterhin die Assets handeln zu können.
- Alternativ ist der Umstieg auf Handelsinstrumente wie CFDs oder Optionen für Privatanleger eine Option, die den Vorteil bieten dass keine Nachzahlungspflicht besteht.
Warum sind Futures so spekulativ?
Um das geplante Verbot der BaFin zu verstehen, benötigt es zunächst ein Grundverständnis über das Finanzinstrument, worüber wir sprechen.
Knapp gesagt sind Futures Terminkontrakte, die an Terminbörsen gehandelt werden. Ein Broker kann diesem zwischengeschaltet sein, der Handel findet, anders als bei anderen Finanzinstrumenten, jedoch direkt an der Börse statt. Das bedeutet, dass der Vertragsschluss, der beim Handel entsteht, in der Regel nicht zwischen Broker und Anleger, sondern zwischen Terminbörse und Anleger entsteht. Trader verpflichten sich zu einem festgelegten Preis und Zeitpunkt, einen Trade einzugehen. Hierfür stehen hohe Hebel zur Verfügung, die sowohl für Short als auch Long Positionen Anwendung finden können.
Die Märkte im Futures Handel gelten als hochvolatil. Bis zu 75 Prozent der Anleger sollen dabei Geld verlieren. Normalerweise kann gesagt werden, dass nur so viel investiert werden sollte, wie man auch bereit ist zu verlieren. Das funktioniert auch beim Futures Handel mit Long Positionen. Hier ist der Totalverlust auf die maximale Höhe der Einlage begrenzt. Kritisch wird es bei Short Positionen, doch genau sie sind es, die Trader bevorzugen und hohe Gewinn-, aber auch Verlustpotenziale beinhalten. Eine Nachschusspflicht besteht hier nämlich. Das bedeutet, dass Trader in unbegrenzter Höhe für Verluste der eigenen Positionen haften müssen. Bis zu sechsstellige Beträge können auf Anleger zukommen.
Was bedeutet Nachschusspflicht?
Um Futures zu handeln, müssen Privatanleger eine Margin hinterlegen, um den Handel durchzuführen. Wie hoch diese ist, hängt vom Finanzinstrument, dem Broker, der Börse sowie der Höhe der Einlage ab. Sind die Futures gehebelt, kann es passieren, dass die hinterlegte Margin in einem Abwärtstrend nicht ausreicht. Die Kurse würden gegenteilig verlaufen und das kann auch über Nacht passieren. Dies kann so weit gehen, dass die hinterlegte Margin nicht mehr ausreicht. In diesem Fall würde ein Margin Call eintreten. Anleger haben die Wahl, ob sie die Position jetzt mit hohen Verlusten schließen oder an die Umkehr glauben und weiteres Geld hinterlegen.
Besonders hoch kann die Nachsschusspflicht ausfallen, wenn Positionen über das Wochenende offen bleiben und eine Gap entsteht. Gap steht für eine Kurslücke, die am letzten Schlusskurs auftritt. Das Setzen von Orderzusätzen wie einem Stop Loss ist zwar auch beim Futures Handel möglich, hilft jedoch nicht, wenn die Gap über einen Zeitraum entsteht, in welchem die Handelsplätze geschlossen sind. Der Stop Loss würde in diesem Fall erst verspätet einsetzen.
Vergegenwärtigen müssen sich Trader, dass die Margin an sich eine Sicherheitsleistung des Brokers oder der Börse darstellt. Während mit einem Hebel gehandelt wird, verwenden Anleger fremdes Geld zum Trading. Geht die eigene Strategie am Ende nicht auf, muss nachgezahlt werden. Die BaFin besteht nun, wie bereits 2017 beim Handel von CFDs (Differenzkontrakte) darauf, dass der Futures Handel mit Nachschusspflicht für Privatanleger verboten werden soll. Das impliziert sogleich, dass ein Handel ohne Nachschusspflicht oder als professioneller bzw. institutioneller Trader weiterhin erlaubt sein wird.
Kann ich als Privatanleger wirklich keine Futures mehr handeln?
Das geplante Verbot der BaFin wirft Fragen auf. Wird der Futures Handel mit Nachschusspflicht verboten, könnten Anleger doch Futures ohne Nachschusspflicht handeln, oder? Das würde für Anleger sogar sicherer sein, da nur noch in Höhe der eigenen Einlage gehaftet werden würde. Betrachten wir jedoch, dass beim Handel von gehebelten Futures mit fremden Kapital gehandelt wird, würde dies eine hohe Sicherheitslücke für Broker und Börsen bedeuten. Sie könnten nun durch Unachtsamkeit und Unwissenheit von Tradern Geld verlieren. Diese Umkehr der Haftung hat keinen Halt. Eine solche Modifikation des Handelsinstrumentes würde nur funktionieren, wenn die Regeln für den Handel umgestellt werden. Das gestaltet sich jedoch schwierig, da nicht nur Broker, sondern auch Terminbörsen das Angebot anpassen müssten.
Es scheint somit, dass es zunächst keinen Futures Handel ohne Nachschusspflicht geben wird. Privatanleger könnten nun ihr Trading Konto auf professionell umschalten um weiterhin die Assets handeln zu können. Hierfür kündigt die BaFin jedoch ebenfalls höhere Beschränkungen und Hürden an, um diese Lücke zu verhindern. Gleichwohl sind professionelle Trading Konten stets mit höheren Einlagen und Kosten verbunden, die nicht jeder Privatanleger tragen kann. Einen Ausweg gibt es hier wohl erstmal nicht und Futures werden nur noch ausgewählten Tradern zur Verfügung stehen.
Offen ist noch, inwiefern das Verbot auf ausländische Broker mit Hohen Hebeln anwendbar ist, bei welchen der Futures Handel weiterhin erlaubt bleibt und welche Voraussetzungen deutsche Trader mitbringen müssten, um dort legal weiterhin das Finanzinstrument handeln zu können.
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Was sind Alternativen zum Handel mit Futures?
Noch ist der Handel mit Futures erlaubt, Broker und Börsen werden jedoch bald auf die geplanten Maßnahmen der BaFin reagieren und den Handel für private Anleger einstellen. Alternativen zum Futures Handel bestehen jedoch. Um weiterhin Finanzinstrumente mit hohen Hebeln und Gewinnpotenzialen zu handeln, bedarf es kurzfristiger Finanzinstrumente, die hohe Gewinnpotenziale bieten, einem jedoch nur in Höhe der Einlage haften lassen. Zur Wahl stehen insbesondere die Finanzinstrumente CFDs und Optionen. Beide Instrumente ermöglichen das Setzen auf fallende oder steigende Kurse und das ohne den Vermögenswert besitzen zu müssen. Orderzusätze wie ein Take Profit und Stop Loss ermöglichen eine Verlustbegrenzung und schnelle Mitnahme von Gewinnen. Dem Risiko sollten sich Trader dennoch bewusst sein. Auch beim Handel von CFDs und Optionen können Anleger viel Geld verlieren und die meisten Trades gehen auch mit Verlusten einher. Das Handwerk sollte somit gut beherrscht werden und immer nur so viel Geld investiert werden, wie verloren gehen kann.
Der große Vorteil an CFDs ist es, dass in verschiedene Märkte investiert werden kann. Sie stehen für Aktien, Indizes, Rohstoffe, Währungen und weitere Finanzinstrumente zur Verfügung. Wer besonders spekulativ handeln möchte, kann zudem Zertifikate als Alternative zu Futures nutzen. Besonders hohe Hebel besitzen Knock-Out-Zertifikate. Sie gehen jedoch auch mit dem höchsten Risiko einher. Zusammengefasst gibt es somit eine Vielzahl von Alternativen für den Handel von Futures. Trader müssen sich lediglich umstellen und profitieren bei den meisten Brokern von einer nicht vorhandenen Nachschusspflicht auf Trades.
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Um die Alternativen zu handeln, bieten sich verschiedene Broker an. Die wohl beste Alternative zu Futures stellen CFDs dar. Wer diese zu fairen Konditionen und in Fülle handeln möchte, ist mit dem Broker Capital.com gut beraten. Der Broker hat sich auf den Handel mit CFDs spezialisiert, es gibt natürlich keine Nachschusspflicht und die Auswahl ist groß. Weiterhin ist der Broker seriös, besitzt Regulierungen und setzt sich für die Sicherheit der Anleger an. Um den CFD-Handel zunächst zu erproben, steht ein Demokonto zur Verfügung. Es ist möglich, sich zunächst nur für dieses kostenfrei anzumelden. Gleichwohl können Trader stets zwischen Live- und Demokonto switchen und so neue Strategien unter echten Bedingungen, jedoch ohne Risiko erproben.
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Fazit: Futures Verbot geht sehr wahrscheinlich durch
Bis Mitte März kann noch Widerspruch oder Bedenken gegenüber dem geplanten Verbot der BaFin eingelegt werden. Viel nützen wird es wohl nichts. Sowohl das Verbot zum Handel von CFDs mit Nachschusspflicht als auch von Binären Optionen im EU-Raum ging durch. Trader müssen sich somit darauf einstellen, dass sie mit einem Privataccount nur noch kurze Zeit die geliebten Futures handeln können. Alternativen sind jedoch vorhanden.
Hallo,
Danke,Gute Info, leider jetzt erst gelesen.
Es gibt viele unseriöse Plattformen,die weiter am Markt sind.
Und auch schnell den Namen wechseln usw.
Dazu sollte es eine Seite geben, wo Erfahrungen beschrieben werden.
Gesunde Grüsse
Ewald Zeifang
Bei den meisten großen Kryptobörsen von heute kann man beim Futures Handel tatsächlich nicht mehr verlieren als man auf dem Konto hat. Das funktioniert so, dass eine Liquidation bereits etwas früher stattfindet, als sie das rein rechnerisch mit dem entsprechenden Hebel eigentlich müsste und so wird immer weiter Geld auf dem „Versicherungswallet“ der Börse aufgehäuft. Wenn die Market Order der Liquidation zu wenig „Halt“ im Orderbuch findet, wodurch der Trader mehr verlieren würde als die Position im Isolated Mode oder mehr als er im Account hat, dann wird der entsprechende Verlust mit Hilfe des „Versicherungswallet“ der Börse ausgeglichen.
Guten Tag.
Das was die Bafin will ist nichts weiter als mal wieder ihre Existenzberechtigung hervorzuheben um
sich hier ihrer wichtigen Bedeutung als rigorose Verbraucherschützerin darzustellen.
Der personelle Wasserkopf muss ja beschäftigt werden weswegen man sich immer wieder mal was
Neues einfallen lässt um eine Sau durchs Dorf treiben zu können zumal hier die Bafin mal wieder
zu spät kommt , da sich die Broker dazu schon immer haben was einfallen zu lassen.
Alle Futuresbroker , also solche Broker welche bei den Futuresbörsen gelistet sind , haben aus
Eigenschutz bereits seit Jahren Vorkehrungen getroffen um einen Margincall dann auszulösen , sofern
der jeweilige Marginstand sich bei 125 % bis runter auf nur noch 50 % eines Handelskontos befindet
um sich selber davor zu schützen , Nachschüsse bei den Tradern anzufordern welches oftmals in
der Praxis gar nicht funktionieren dürfte und somit die Broker auf Verlusten sitzenbleiben würden.
Aus diesem Grunde wird jeder Futuresbroker dem Ansinnen der Bafin zustimmen da sich ohnehin
an dem bisher angewandten Verfahren der vorsorglichen Margincalls nichts ändern würde.
Es wäre also lediglich eine weitere Werbeaussage der Futuresbroker , daß es keine Nachschusspflicht
bei ihnen geben würde welches ohnehin wie vorgenannt durch die Anwendung von Margincalls auf den Plattformen bereits immer vollautomatisch eingerichtet ist.
Fazit: Mal wieder viel Lärm um nichts Neues !