Achtung: Die beschriebenen Strategien sind keine Erfolgsgarantie. Der Handel ist eine riskante Aktivität, insbesondere für unerfahrene Trader.
Optionshändler treffen eine Vereinbarung zwischen der Käufer- und Verkäuferseite, um die genauen Folgen aus dem Optionskontrakt zu definieren. Dabei gibt es unterschiedliche Konsequenzen. Auf der einen Seite steht der Barausgleich bei Fälligkeit der Option. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit einer physischen Lieferung. Im folgenden Beitrag soll aufgezeigt werden, worum es sich bei der physischen Lieferung handelt, wie diese abläuft und wie man diese vermeiden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Die physische Lieferung bei einer Option basiert auf der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die bereits beim Eröffnen der jeweiligen Position getroffen wird.
- Der Verkäufer einer Option muss bei vorgesehener physischer Lieferung immer damit rechnen, dass der Käufer diese verlangt.
- Es gibt wichtige Unterschiede zwischen europäischen und amerikanischen Optionen. Bei einer europäischen Option kann die physische Lieferung nur bei Fälligkeit der Option erfolgen. Bei der amerikanischen Option kann eine Lieferung während der ganzen Laufzeit verlangt werden.
Was ist die physische Lieferung?
Bei der physischen Lieferung einer Option gibt es keinen Geldausgleich. Vielmehr geht es nur um den Basiswert, der von einem Optionshändler zum Anderen transferiert wird. Nicht das Geld, sondern der Basiswert wechselt den Besitzer. Der Käufer der Option hat dabei immer das Recht zu entscheiden, ob ein Basiswert physisch geliefert werden soll. Demgegenüber geht der Verkäufer der Option mit dem Stillhaltergeschäft das Risiko ein, dass er den Basiswert entweder annehmen oder physisch liefern muss. Die Möglichkeiten seines Einflusses sind diesbezüglich begrenzt.
Bei der Implementierung einer Optionsstrategie und dem Kauf bzw. Verkauf einer Option gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder wird ein Barausgleich (Cash Settlement) im Optionskontrakt vereinbart, sodass die Kompensation monetär erfolgt. Oder es ist möglich, dass sich der Käufer für oder wider die physische Lieferung des Basiswerts entscheidet. Das richtige Vorgehen hängt von der Optionsstrategie und den Interessen des Käufers ab.
Physische Lieferung bei europäischen und amerikanischen Optionen
Für Optionshändler stehen europäische und amerikanische Optionen zur Verfügung. Die physische Lieferung ist bei beiden Optionsarten möglich. Allerdings variiert der Zeitpunkt. Bei einer europäischen Option kann die physische Lieferung nur bei Fälligkeit der Option erfolgen. Der Käufer hat also nur am Ende der Laufzeit die Möglichkeit, sein Recht zur physischen Lieferung auszuüben. Anders sieht dies bei amerikanischen Optionen aus. Hier kann eine physische Lieferung während der gesamten Laufzeit der zugrundeliegenden Option verlangt werden. Dies ist auch bereits vor der Fälligkeit der Option möglich, obgleich sich Optionshändler im Regelfall dagegen entscheiden. Schließlich verzichten sie dann auf den Zeitwert der Option, der erst bei Fälligkeit bei 0 liegt.
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Ablauf der physischen Lieferung
Die physische Lieferung bei einer Option basiert auf der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die bereits beim Eröffnen der jeweiligen Position getroffen wird. Wichtig für diese Vereinbarung sind zwei Komponenten: das Verfallsdatum und der Ausübungspreis (Strike). Schließlich muss der Basiswert zu einem fixen Preis an einem vorab definierten Verfallsdatum dann gekauft oder verkauft werden. Hieraus ergeben sich im Grundsatz zwei unterschiedliche Möglichkeiten der Gestaltung:
- Käufer von einer Call Option entscheidet sich für die Herausgabe des Basiswerts
- Käufer von einer Put Option entscheidet sich für die Annahme des Basiswerts
Die Entscheidungsmacht liegt somit immer beim Käufer der Option, der darüber entscheiden darf, ob er den Basiswert physisch liefert oder physisch geliefert bekommt.
Physische Lieferung bei steigenden Kursen
Der Käufer einer Option kann beispielsweise auf steigende Kurse beim Basiswert spekulieren. Wenn diese Prognose eintritt, könnte er das Recht auf Lieferung der Aktie ausüben. Diese muss dann zum Strike Preis ausgeliefert werden, womit sich der Gewinn für den Käufer aus der Differenz zwischen aktuellem Kurs und Strike Preis ergibt. Die physische Lieferung bei steigenden Kursen kommt somit immer dann in Betracht, wenn der Kurs des Basiswerts wirklich deutlich steigt. Oftmals besitzt ein Verkäufer der Call Option als Stillhalter den Basiswert nicht physisch. Dann muss er diesen zum jeweils aktuellen Kurs am Tage der Fälligkeit kaufen, damit er den Basiswert wie abgemacht physisch liefern kann.
Physische Lieferung bei fallenden Kursen
Eine physische Lieferung existiert ebenfalls bei fallenden Kursen. Dann spekuliert der Verkäufer einer Option darauf, dass die Kurse eines Basiswerts fallen. Dies kann beispielsweise zwecks einer Absicherung des Basiswerts erfolgen. Dann muss der Verkäufer der Option, wenn der Käufer dies verlangt, den Basiswert zum vereinbarten Ausübungspreis entgegennehmen. Der Stillhalter der Option hat im Anschluss die vorher bestimmte Menge der Wertpapiere in seinem Depot, während auf der anderen Seite der Käufer der Option Geld im Gegenzug erhält. Für den Käufer der Option macht dieses Vorgehen immer dann Sinn, wenn die Kurse deutlich sinken.
Physische Lieferung vermeiden – so geht’s
Der Verkäufer einer Option muss bei vorgesehener physischer Lieferung immer damit rechnen, dass der Käufer diese verlangt. Wenn die Option in the money notiert, besteht die Gefahr, dass die Lieferung vom Käufer verlangt wird. Um dieses Risiko auszuschließen, gibt es nur eine mögliche Vorgehensweise. Der Verkäufer schließt die Position vollständig. Andernfalls besteht immer das Risiko, da die Entscheidungsmacht vollständig auf der Käuferseite liegt.
Je nach dem Basiswert ist es jedoch unter Händlern einer Option üblich, diese nicht in the money laufen zu lassen – zumindest, wenn es sich um Short Positionen handelt. Deshalb schließen Optionshändler diese Positionen vor dem Verfallstag, damit diese nicht mehr gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden können.
Barausgleich statt physischer Lieferung
Im Gegensatz zur physischen Lieferung beim Optionsvertrag gibt es auch den Barausgleich am Verfallstag bei einer Option. Sofern sich eine Option in the money befindet, kann der Käufer den Ausgleich in Bar vom Verkäufer verlangen. Dann muss der Verkäufer die Differenz zwischen Strike und dem Kurs des Basiswerts verlangen. Sofern die Option am Fälligkeitstag at the money oder out of the money notiert, verfällt diese schließlich als wertlos. Durch die Zahlung der Optionsprämie ist bereits für einen Ausgleich gesorgt.
Physische Lieferung im Future-Handel
Oftmals wird der Unterschied zwischen Futures und Optionen nicht beachtet. Bei der physischen Lieferung ist der Unterschied jedoch beträchtlich. Bei Optionen stellt es für die Käufer oder Verkäufer kein Problem dar, die Position physisch zu übertragen. Schließlich handelt es sich beim Basiswert regelmäßig um Wertpapiere, die einfach übergeben werden können. Futures gibt es jedoch auch mit ungewöhnlichen Dingen als Basiswert, wie z.B. Getreide, Kaffee oder Tiere. Eine physische Lieferung führt hier zu praktischen Umsetzungsproblemen. Deshalb lassen viele Broker gar keine physische Lieferung bei Futures zu, da dies faktisch kaum möglich ist.
Fazit
Der Käufer von Optionen kann auf eine physische Lieferung bestehen. Durch eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer muss bei Geltendmachung durch den Käufer die physische Lieferung erfolgen. Die physische Lieferung stellt dann den Gegensatz zum Barausgleich dar.
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Meist gestellte Fragen:
Was ist mit physischer Lieferung gemeint?
Findet eine physische Lieferung am Ende eines Termingeschäfts statt, so erhält der Käufer des Termingeschäfts die Ware oder den zugrundeliegenden Basiswert, während der Verkäufer den vereinbarten Preis dafür erhält. Der Prozess der physischen Lieferung variiert je nach Art des gehandelten Produkts und der spezifischen Vereinbarungen im Terminkontrakt.
Was ist die Alternative zur physischen Lieferung gibt es?
Die Alternative zur physischen Lieferung ist das sogenannte Cash-Settlement. Dabei wird am Ende der Laufzeit des Kontraktes kein physischer Vermögenswert übergeben, sondern eine Ausgleichszahlung geleistet. Diese Zahlung entspricht der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis im Kontrakt und dem aktuellen Marktpreis des Basiswerts zum Zeitpunkt der Fälligkeit.
Wie funktioniert die physische Lieferung?
Besteht der Käufer auf eine physische Lieferung des Basiswerts, so kann er dies nur bei einem entsprechenden Broker tun, der diese Möglichkeit auch anbietet. Ist dies der Fall, dann kann der Käufer die Lieferung zu einem vereinbarten Ort und Zeitpunkt beantragen. Er muss zudem alle notwendigen rechtlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen, die mit der physischen Lieferung des spezifischen Basiswerts verbunden sind. Dies kann zusätzliche Dokumentation und möglicherweise die Zahlung von Zöllen und Steuern umfassen, abhängig von der Art des Basiswerts und den Gesetzen des Landes, in dem die Lieferung erfolgt.