Trader Andre Witzel
Geschrieben von: Andre Witzel
johannes striegel
Überprüft von: Johannes Striegel
Finanzierung

Wer Geld verdienen will mit dem Bitcoin anderen Kryptos. Für den ist auch eine Frage besonders relevant: Welche Steuern gibt es bei Kryptowährungen?

kryptowährungen steuern

Nun können wir hier an dieser Stelle keine Rechtsberatung bieten. Wenn Sie mit Kryptos handeln, sprechen Sie am besten einen Steuerberater an, der sich in diesem Bereich auskennt. Dieser kann Ihnen dann rechtsverbindliche Auskünfte erteilen. Dennoch möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige grundlegende Informationen zum Thema Kryptowährungen und Steuern liefern.

Key Facts: Steuern bei Kryptowährungen

  • Gewinne auf Kryptowährungen mit Haltedauer unter 1 Jahr müssen versteuert werden
  • Steuerfreibetrag 600 Euro jährlich
  • Einnahmen aus Mining von Kryptowährungen über 256 Euro jährlich steuerpflichtig

Wie werden Kryptogewinne versteuert?

Bei den Gewinnen aus Verkäufen von Kryptos ist es nicht so einfach wie bei normalen Spareinlagen. Während die Zinsen für Sparbücher und Festgelder z. B. über die Abgeltungssteuer laufen, die derzeit 25 Prozent beträgt. Sieht dies beim Handel mit Kryptowährungen anders aus.

Krypto Steuern
Krypto Steuern

Kryptogewinne, das heißt, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptos wie beispielsweise dem Bitcoin, werden nicht über die Abgeltungssteuer besteuert. Stattdessen werden diese als so genannte Spekulationsgewinne betrachtet. Für solche Gewinne aus Spekulationen wird nicht der Steuersatz für die Abgeltungssteuer zur Berechnung der abzutretenden Steuer hinzugezogen. Stattdessen wird der persönliche Steuersatz des Investors der Steuerberechnung verwendet.

Heikel ist dies natürlich dann, wen die Kryptowährungen auch zum Bezahlen verwendet werden. Auch dies wird laut Experten als „Verkauf“ der Kryptos gewertet, worauf Steuern anfallen. Deshalb ist es wichtig, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen bei der Einkommenssteuer, der Ahnung hat auf diesem Gebiet. Sonst kommt man schnell an den Rand der eigenen Kenntnisse. Und wer Steuern hinterzieht, ob bewusst oder unbewusst mangels Wissens, der macht sich strafbar.

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Gibt es eine Steuerfreibetrag für Kryptogewinne?

Für Gewinne aus Spekulationen gibt es einen Steuerfreibetrag von 600 Euro. Hier gilt aber zu beachten, dass dieser Freibetrag für alle Spekulationsgewinne in einem Steuerjahr gilt und nicht nur allein für Kryptogewinne.

Steuer Gewinne Kryptowährungen

Und: Wird der Steuerfreibetrag von 600 Euro überschritten, sind für alle Gewinne Steuern im Rahmen des persönlichen Steuersatzes zu bezahlen. Für die Steuern auf Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen gibt es aber eine Ausnahme, die wir Ihnen im nächsten Punkt aufzeigen.

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Wann fallen keine Steuern auf Kryptogewinne an?

Nun ist es bei den Steuern auf Spekulationsgewinne aus dem Handel mit Kryptos spannend, dass nicht immer Steuern auf Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen gezahlt werden müssen.

Dies ist dann der Fall, wenn die gekauften Kryptos länger als ein Jahr gehalten werden. Steuerlich werden die Gewinne daraus dann nicht als Gewinne aus Spekulationen betrachtet und fallen damit nicht mehr in die Steuerpflicht hinein. Theoretisch müssen diese Kryptogewinne dann nicht einmal in der Steuererklärung angegeben werden. Hierzu sollten Sie jedoch vorab Ihren Steuerberater befragen, bzw. am besten die Steuererklärung von diesem machen lassen.

So sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es um Ihre Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen geht! Aber: Immer daran denken: Nicht jeder Steuerberater hat sein Fachgebiet auch im Bereich der Kryptos. Deshalb diesen gezielt danach aussuchen, dass er Erfahrungen und Ahnung in der Besteuerung von Kryptogewinnen hat!

Wichtig!
Lassen Sie sich von einem fachlich versierten Steuerberater die Steuererklärung machen, der Ahnung im Bereich Kryptogewinne hat!

Vorsicht beim Mining!

Nun ist das Mining mittlerweile auch als eine so genannte gewerbliche Tätigkeit im deutschen Steuerrecht angekommen. Das heißt, wer Kryptos schürft, der unterhält ein Gewerbe.

Beim Mining sind die Grenzen für die steuerfreien Einnahmen anders als bei den Spekulationsgewinnen sehr niedrig angesetzt. Nur wer Einnahmen in Höhe von maximal 256 Euro aus dem Schürfen von Kryptowährungen erzielt, muss keine Steuern darauf zahlen. Sind die Einnahmen daraus auch nur um 1 Euro höher als diese 256 Euro, fallen auf den gesamten erzielten Betrag Steuern an. Und hier kommt dann auch die Gewerbesteuer zum Tragen, die auf diese Gewinne anfallen kann.

Bitcoin Mining

Der Aufwand für das Mining von Kryptos ist hingegen abzugsfähig. Diese Kosten gelten als Betriebsausgaben und können den Einnahmen aufgerechnet werden. Doch auch hier gilt: Fragen Sie dazu einen Steuerberater, der sich mit Kryptowährungen und den Steuern darauf auskennt.

Fazit: Steuern bei Kryptowährungen

Wer mit Kryptowährungen handelt und daraus Gewinne erzielt, unterliegt in Deutschland der Steuerpflicht. Fällig wird dann eine Steuer auf Spekulationsgewinne. Diese hat einen Freibetrag von 600 Euro, der aber für alle Gewinne aus Spekulationen gilt, nicht nur aus dem Verkauf von Cryptos. Wird der Steuerfreibetrag nur um einen Euro überschritten, fallen für die gesamten Kryptogewinne Steuern an.

Keine Steuern auf den Kryptoverkauf fallen an, wenn Sie die Kryptos mindestens ein Jahr halten, bevor Sie diese wieder verkaufen. Dies wird nicht mehr als Spekulation angesehen. Die Kryptogewinne daraus sind nicht steuerpflichtig. Deshalb lohnt es sich, beim Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen auf die Haltedauer zu achten, nachdem diese gekauft wurden. So lassen sich am Ende Steuern sparen.

Unser Tipp: Wenn Sie mit Kryptowährungen handeln und Gewinne daraus erzielen wollen, eröffnen Sie noch heute ein Konto bei Capital.com!

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Trader Andre Witzel
Andre Witzel
Gründer & Chefredakteur
Über den Autor: Erfahrener Trader im Bereich Forex, CFDs, Aktien und Futures seit 2013. Über 21.000 Abonnenten auf Youtube und 500 veröffentlichte Trading Videos.
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  1. Hallo Herr Witzel,
    habe gerade den Artikel zu Steuern bei Krypto gelesen. In dem Zusammenhang meine Frage:
    Gilt bei der Eröffnung eines Kontos zum Zweck des Kryptohandels eToro als Krypto-Börse oder als Krypto-Broker?
    Als Krypto-Börse fiele m. W. immer die 25%-ige Abgeltungssteuer an. Beim Krypto-Broker abhängig von der Haltedauer die Spekulationssteuer.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort
    G. Steffen

    Antworten