Trader Andre Witzel
Geschrieben von: Andre Witzel
johannes striegel
Überprüft von: Johannes Striegel
Finanzierung

Kryptowährungsgewinne sind steuerfrei, wenn sie die Haltedauer von zwölf Monaten überschreiten. So fallen nur Steuern auf Kryptowährungsgewinne an, die binnen eines Jahres gekauft- und verkauft wurden. Die Höhe der Steuerpflicht richtet sich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz, der maximal 45 Prozent beträgt.

Wir geben Ihnen einen Überblick über Krypto-Steuern und wie Sie Kryptowährungen steuereffizient traden.

kryptowährungen steuern

Key Facts: Steuern bei Kryptowährungen

  • Gewinne auf Kryptowährungen mit Haltedauer unter 1 Jahr müssen versteuert werden
  • Steuerfreibetrag liegt bei jährlich 600 Euro j
  • Einnahmen aus Mining von Kryptowährungen über 256 Euro jährlich steuerpflichtig

Wie werden Kryptogewinne versteuert?

Beim Handel mit Kryptowährungen ist zwischen zwei Szenarien zu unterscheiden:

  • Dem Kauf und Verkauf von echten Kryptowährungen
  • Dem Handel mit Werten, die sich nur auf die Wertentwicklung von Kryptos beziehen (CFDs, ETFs…)

Alle Veräußerungen von Krypto-Zertifikaten, ETFs, CFDs oder sonstiges fallen unter Kapitalerträge. Diese sind steuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällt hier auf alle Gewinne an. In Deutschland liegen die Freigrenzen für Kapitalerträge bei 1000 Euro. Das bedeutet, dass der 1001 Euro dann versteuert wird.

Bei den Gewinnen aus Verkäufen von Kryptos ist es nicht so einfach wie bei normalen Spareinlagen. Denn Kryptowährungsgewinne zählen zu den sonstigen Einkünften bzw. Wirtschaftsgütern. Die normalerweise fällige Abgeltungssteuer von 25 Prozent greift bei Spekulationsgewinnen aus dem Kryptohandel deshalb nicht. Stattdessen müssen Trader die Kryptowährungen in Höhe der eigenen Einkommenssteuer versteuern.

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Gibt es eine Steuerfreibetrag für Kryptogewinne?

Für Gewinne aus Spekulationen gibt es einen Steuerfreibetrag von 600 Euro. Hier gilt aber zu beachten, dass dieser Freibetrag für alle Spekulationsgewinne in einem Steuerjahr gilt und nicht nur allein für Kryptogewinne. Unter die Spekulationsgewinne zählen beispielsweise auch Einnahmen aus dem Kunsthandel.

Alle Gewinne, die über die 600 Euro hinausgehen, werden mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

Beispielrechnung der Versteuerung von Kryptogewinnen

In diesem Beispiel hat der Anleger die Kryptowährung zum 01. Januar 2024 gekauft und veräußert sie zum 31. Januar 2024. Der Verkauf bringt dem Trader einen Gewinn von 2.000 Euro. Diese sind abzüglich des Freibetrages steuerpflichtig. Damit verbleiben noch (2.000 – 600 €) 1.400 Euro steuerpflichtiger Gewinn. Der persönliche Steuersatz liegt bei 24 Prozent. Dies entspricht einer Steuerlast von 336 Euro. Das schmälert den realisierten Gewinn auf 1664 Euro.

Wenn der Anleger im gleichen Jahr nochmal 600 Euro aus dem Verkauf von Kryptowährungen realisiert, ist der Freibetrag von 600 Euro bereits ausgeschöpft. Jetzt ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Wieder ausgehend vom eigenen Steuersatz von 24 Prozent wären das 144 Euro Steuerabgaben. Der realisierte Gewinn beträgt nach Steuern 456 Euro. In Summe hat der Anleger nach Steuern 2120 Euro mit Kryptowährungen verdient.

Verlustrechnung Beispiel

Verlustgeschäfte können Sie gegen die Steuer rechnen. Das Beispiel zeigt mögliche Szenarien:

Wenn der Trader im selben Jahr noch ein Kryptowährungsgeschäft mit negativem Ende realisiert hat, lässt sich das gegen die Steuerlast rechnen. Nehmen wir an, dass der besagte Trader 2.000 Euro und 600 Euro in Geschäften realisiert hat und am Ende noch ein Verlustgeschäft in Höhe von 500 Euro realisiert. Dann lautet die Rechnung = 2000 + 600 – 500 = 2.100 Euro. Verluste können Sie nämlich gegen die Steuer rechnen. Dann beträgt die Steuerbelastung 504 Euro in Summe. An Gewinn nach Steuern bleiben dem Anleger noch 1596 Euro.

Würde der Trader am Ende hingegen 2600 Euro Verlust machen, würden die erzielten 2600 Euro gegen den Verlust gerechnet werden. Was bleibt sind 0 Euro und die müssen Sie auch nicht versteuern.

Die gute Nachricht: Sie müssen nicht mehr Verluste als Gewinne machen, um Kryptowährungen steuerfrei zu verkaufen. Wenn der Anleger im ersten Szenario nur einen Tag länger gewartet hätte, wären die gesamten Gewinne aus Kryptowährungen steuerfrei.

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Wann sind Kryptogewinne steuerfrei?

Sobald die Haltedauer der Kryptowährungen über 12 Monate hinausgeht, fallen bei der Veräußerung keine Steuern an. Der Grund ist einfach: Steuerlich werden die Geschäfte nicht mehr als Spekulationen betrachtet und so fällt auch die Steuerpflicht weg.

Wann die Haltedauer erreicht ist, zeigt das Kalenderjahr. Wer jedoch mit Kryptowährungen zahlt, muss aufpassen. Fraglich ist an dieser Stelle, mit welchen Krypto Coins Sie bezahlen: Mit neuen oder mit alten. Hier gibt es zwei Szenarien, um die Haltedauer zu bestimmen:

  • LIFO: Last in First Out: Die neuesten Kryptowährungen werden zum Verkauf genutzt
  • FIFO, First in First Out: Die ältesten Kryptowährungen werden zum Verkauf genutzt

Abweichende Steuerregeln beim Mining

Wer Kryptos schürft, der unterhält ein Gewerbe. Beim Mining sind die Grenzen für die steuerfreien Einnahmen anders als bei den Spekulationsgewinnen sehr niedrig angesetzt. Nur wer Einnahmen in Höhe von maximal 256 Euro aus dem Schürfen von Kryptowährungen erzielt, muss keine Steuern darauf zahlen. Sind die Einnahmen daraus auch nur um 1 Euro höher als diese 256 Euro, fallen auf den gesamten erzielten Betrag Steuern an. Hier fällt zusätzlich Gewerbesteuer auf realisierte Gewinne an.

Allerdings gibt es auch Kosten, die sich gegen die Steuer rechnen lassen: Der Aufwand für das Mining von Kryptos ist hingegen abzugsfähig.

Kryptowährungen versteuern: So funktioniert es

Solange Sie keine steuerpflichtigen Gewinne realisiert haben, müssen Sie auch keine Angaben in der Steuererklärung tätigen. Sinnvoll ist es dennoch, die Gewinne im Mantelbogen zu erwähnen, um Rückfragen des Finanzamtes vorzubeugen. Bestehen hingegen steuerpflichtige Einnahmen, sind diese zwingend in der Steuererklärung aufzuführen. Gewinne aus Kryptowährungen geben Sie in der Anlage SO an.

Wichtig!
Lassen Sie sich von einem fachlich versierten Steuerberater die Steuererklärung machen, der Ahnung im Bereich Kryptogewinne hat!

Fazit: Steuern bei Kryptowährungen

Wer mit Kryptowährungen handelt und daraus Gewinne erzielt, unterliegt in Deutschland der Steuerpflicht. Fällig wird dann eine Steuer auf Spekulationsgewinne. Diese hat einen Freibetrag von 600 Euro, der aber für alle Gewinne aus Spekulationen gilt, nicht nur aus dem Verkauf von Kryptos. Wird der Steuerfreibetrag nur um einen Euro überschritten, fallen für die gesamten Kryptogewinne Steuern an.

Keine Steuern auf den Kryptoverkauf fallen an, wenn Sie die Kryptos mindestens ein Jahr halten, bevor Sie diese wieder verkaufen. Dies wird nicht mehr als Spekulation angesehen. Die Kryptogewinne daraus sind nicht steuerpflichtig. Deshalb lohnt es sich, beim Verkauf von Bitcoin und anderen Kryptowährungen auf die Haltedauer zu achten, nachdem diese gekauft wurden. So lassen sich am Ende Steuern sparen.

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Meist gestellte Fragen zu Kryptowährungen steuern:

Wann muss ich auf Steuern auf Kryptowährungen zahlen?

Wenn Sie eine Kryptowährung für weniger als 365 Tage gehalten und damit Gewinn erzielt haben, werden diese Gewinne steuerpflichtig. Alle Gewinne, die nach einer Haltedauer von über 365 Tagen erzielt wurden, sind grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt allerdings nur für den direkten Handel mit Kryptowährungen. Gewinne aus Krypto-Derivaten werden wie Gewinne aus herkömmlichen Kapitalanlagen behandelt und sind somit unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Gilt die Verlustverrechnung auch für Kryptowährungen?

Ja, Sie können auch bei Kryptowährungen von der Verlustverrechnung Gebrauch machen. Sie können auch Verluste ins nächste Jahr übertragen, falls Sie im aktuellen Jahr keine Gewinne gemacht haben.

Wo muss ich Kryptowährungen in der Steuererklärung angeben?

Ihre Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen sind in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben. Darunter falllen sämtliche Gewinne aus Handel, Staking und Lending mit Kryptowährungen.

Sind Krypto Zertifikate nach 365 Tagen steuerfrei?

Nein, Gewinne, die mit Zertifikaten auf Kryptowährungen sind niemals steuerfrei. Denn im Gegensatz zum direkten Kauf und Verkauf von Kryptowährungen, die als private Veräußerungsgeschäfte zählen, fallen Geschäfte mit Zertifikaten und anderen Derivaten unter Kapitaleinkünfte. Diese werden pauschal mit der Kapitalertragssteuer von 25% besteuert, die sogenannte Spekulationsfrist findet hier keine Anwendung.

Trader Andre Witzel
Andre Witzel
Gründer & Chefredakteur
Über den Autor: Erfahrener Trader im Bereich Forex, CFDs, Aktien und Futures seit 2013. Über 21.000 Abonnenten auf Youtube und 500 veröffentlichte Trading Videos.
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  1. Hallo Herr Witzel,
    habe gerade den Artikel zu Steuern bei Krypto gelesen. In dem Zusammenhang meine Frage:
    Gilt bei der Eröffnung eines Kontos zum Zweck des Kryptohandels eToro als Krypto-Börse oder als Krypto-Broker?
    Als Krypto-Börse fiele m. W. immer die 25%-ige Abgeltungssteuer an. Beim Krypto-Broker abhängig von der Haltedauer die Spekulationssteuer.

    Ich freue mich auf Ihre Antwort
    G. Steffen

    Antworten
Trader Andre Witzel
Geschrieben von: Andre Witzel Gründer & Chefredakteur
Erfahrener Trader im Bereich Forex, CFDs, Aktien und Futures seit 2013. Über 21.000 Abonnenten auf Youtube und 500 veröffentlichte Trading Videos.
johannes striegel
Reviewed by: Johannes Striegel Autor, Texter & Redakteur
Autor und Redakteur für Geldanlage und Trading. Als studierter Ökonom beschäftigt sich Johannes seit über sechs Jahren intensiv mit dem Thema Geldanlage. Parallel führt er seine eigene Agentur, die unter anderem Unternehmen im Finanzbereich redaktionell zur Seite steht.
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