Trader Andre Witzel
Geschrieben von: Andre Witzel
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Überprüft von: Maren Dinges
Finanzierung

Das Daytrading will erlernt und praktisch erprobt werden, zumindest in dieser Phase denkt kein Akteur an möglicherweise anfallende Steuern. Anschließend bleiben fällige Abgaben oft Nebensache, weil sich profilierende Daytrader um zahllose andere Dinge kümmern müssen. Fakt ist aber, dass beim Daytrading Steuern anfallen, die unter Umständen nach hinten verschoben, aber keinesfalls legal vermieden werden können. Dieser Beitrag informiert Sie über Steuern beim Daytrading und über Möglichkeiten zur optimalen Versteuerung aus der Sicht eines deutschen Daytraders.

Steuern beim Daytrading: Das müssen Sie wissen

  • Daytrading Gewinne unterliegen der Besteuerung.
  • Steuern werden entweder vom Broker selbst oder eigenständig entrichtet.
  • Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Land des Wohnsitzes.

Welche Daytrading Steuern gibt es?

Das Thema Steuern auf Kapitalerträge wird nicht nur in Deutschland kontrovers diskutiert. Schließlich fängt der durchschnittliche Daytrader in Deutschland sein Geschäft mit bereits versteuertem Arbeitseinkommen an, welches er tagtäglich neu riskieren muss. 

Die Finanzämter der BRD interessiert dieses Argument allerdings nicht, sie halten bei jeder Gelegenheit erneut die Hand auf und sind unerbittlich. Bis 2008 musste jeder Marktteilnehmer Gewinne aus dem Wertpapierhandel entsprechend seines persönlichen Einkommenssteuersatzes versteuern. Die für viele recht hohe Abgaben führten zu einer enormen Kapitalflucht ins Ausland respektive einer nie da gewesenen Steuervermeidung. Peer Steinbrück, seinerzeit SPD Finanzminister, sah angesichts schwindender Steuereinnahmen nur eine Möglichkeit: besser 25 % von allem, als 45 % von nichts.

Mit diesem Gedanken wurde die Abgeltungssteuer geboren, welche allerdings nicht jedem Abgeordneten des Bundestages gefiel. Die SPD wetterte mit den Grünen gemeinsam gegen das angebliche Steuergeschenk für Reiche. Die Idee von Peer Steinbrück wurde sogar in der eigenen Partei angefeindet. Niemand dachte daran, dass der durchschnittliche Trader mit bereits versteuertem Einkommen den Markt betritt und hohe Risiken eingeht.

Letztlich waren die Befürworter in der Mehrheit und die Abgeltungssteuer blieb bis heute erhalten. 

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Die Abgeltungssteuer in der Funktionsweise

Mit einer einmaligen Zahlung sind die Steuern aus Kapitalerträgen pauschal abgegolten, daher der Name Abgeltungssteuer. Fällig werden 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag ist seit Kurzem entfallen und Kirchensteuer kann durch Austritt vermieden werden. Insgesamt kommen also selten mehr als 25 Prozent zusammen. 

Besteuert werden alle Kapitalerträge, die über 801 Euro (Singles) bzw. 1602 Euro (Ehegatten) pro Jahr liegen. Darunter bleiben sie steuerfrei, wenn ein Freistellungsauftrag gestellt wird oder sie über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Alle Erträge sind sofort steuerpflichtig, egal wie lange die Anlagen gehalten wurden. Vor 2009 blieben Kursgewinne steuerfrei, wenn die Papiere erst nach einem Jahr wieder verkauft wurden.

Der eigentliche Vorteil für den Staat liegt darin, dass die Abgeltungssteuer direkt „an der Quelle“ erhoben wird. Die Banken und Broker führen sie als Erfüllungsgehilfen sofort ab, wenn beim Aktienverkauf Kursgewinne anfallen oder bei Anleihen Zinsen auflaufen. Gegenüber dem Finanzamt müssen die Kapitaleinkünfte deshalb nicht mehr mühevoll aufgelistet werden. Das macht die Sache für den Staat leichter und erzeugt weniger Bürokratie. Und gibt Steuerhinterziehern weniger Gelegenheit, dem Fiskus etwas zu verschweigen. Jedenfalls solange sie ihre Aktien in Deutschland verkaufen und dort auch ihr Trading-Konto haben.

Daytrading Steuern berechnen
Abgeltungssteuer auch im Ausland
Auf Basis der Abgeltungssteuer hat das BRD Finanzministerium einen automatischen Datenabgleich mit mehr als 50 Staaten vereinbart, welcher Steuerpflichtigen die Flucht ins Ausland erschwert respektive unmöglich macht. 

Wie gerecht ist die Abgeltungssteuer?

Die zentrale Kritik ist nicht aus der Welt zu schaffen: Mit der Abgeltungssteuer begünstigt der Fiskus vermeintlich Kapitalerträge gegenüber Arbeitseinkünften. Seit 2009 werden auf Zinsen „nur“ 25 Prozent Steuern fällig, auf gute Löhne und Gehälter dagegen bis zu 45 Prozent. Kursgewinne und Dividenden unterliegen nicht mehr dem in der Regel höheren Einkommensteuersatz. Vor 2009 wurden Arbeit und Kapital annähernd gleich besteuert, wenn auch Dividenden vor 2009 dem Teileinkünfteverfahren unterlagen und damit mit nur etwa 60 Prozent steuerpflichtig waren.

Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch etwas auf:

Der direkte Vergleich der Steuersätze für Kursgewinne (25 Prozent) und Gehälter (bis zu 45 Prozent), den die SPD aufmacht, hinkt…

  • Auf dem Papier mögen die Steuersätze vieler Normalverdiener bei der Einkommensteuer höher als 25 Prozent sein
  • Durch Abschreibungen und Ausnahmen liegen sie aber faktisch niedriger

Das ist allerdings bei jeder Steuer so: Die nominalen Sätze sind höher als die, die wirklich gezahlt werden. Zudem gibt es bereits einen Schutz für Geringverdiener:  Zahlt jemand weniger als 25 Prozent Einkommensteuer, kann er sich die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen.

Der Streit um die Abgeltungssteuer dauert bis heute an und wird mit teilweise abenteuerlichen Argumenten geführt. Einige aus dem linken Lager fordern sogar ein Zweiklassensystem mit hoher Kapitalertragssteuer für Vermögende und niedrigem Steuersatz für Normalverdiener.

Wir wollen jedoch hier nicht in die Tiefe gehen, sondern uns den Daytrading Steuern zuwenden.

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Welche Steuern fallen beim Daytrading an?

Die Finanzämter definieren Gewinne aus dem Daytrading als Einkommen, welches versteuert werden muss. Ausgeblendet wird bis heute, dass Gewinne an den Finanzmärkten nur möglich sind, wenn Risiken eingegangen werden. 

Jeder Gewinn aus dem Daytrading wird mit 25 % Abgeltungssteuer belegt, zu welcher noch Kirchensteuer kommen kann. Mit der Abgeltungssteuer geht ein Pauschbetrag einher, welcher pro Jahr und Person 801 Euro von der Steuer befreit. Dieser Betrag wurde im Jahr 2009 eingeführt und seither nicht mehr an die Inflation (10 % aktuell) angepasst.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer fielen zahlreiche Vorteile für langfristige Anleger weg. Diese sind seither durch die einheitliche Besteuerung mit den eher spekulierenden Daytradern gleichgestellt.

Wie viel Steuern muss man auf Daytrading Gewinne zahlen?

Maximal 25 % werden fällig. Heutzutage arbeiten viele für minimale Löhne und zahlen weniger als 25 % Einkommenssteuer. Daytrader mit schlecht bezahlten Tätigkeiten müssen natürlich keine 25 % Abgeltungssteuer entrichten, sondern ihre Steuerpflicht richtet sich nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz.

Banken und Broker ziehen als Erfüllungsgehilfen jedoch pauschal die 25 % von den Gewinnen ab und überlassen ihren Kunden die Auseinandersetzung mit den Finanzämtern. Im Klartext bedeutet dies beispielhaft:

  • Ihr Gewinn liegt bei 1.000 Euro über dem Freibetrag
  • Die Bank oder der Broker schreibt Ihnen 750 Euro gut und führt 250 Euro direkt ab
  • Sollte Ihr persönlicher Steuersatz bei 19 % liegen, müssen die zu viel gezahlten 6 % in der Steuererklärung im Folgejahr geltend gemacht werden

Seit dem Jahr 2018 gibt es für Daytrader, die ausschließlich mit Wertpapieren handeln und davon leben, einen Grundfreibetrag von 9.000 Euro pro Person und Jahr. Zusammen mit dem Pauschbetrag betrachtet, sind 9.801 Euro pro Person und Jahr vor dem Zugriff durch das Finanzamt geschützt. Darüber greifen bei ausschließlich vom Daytrading lebenden Akteuren die Einkommens-Steuersätze, welche erst bei 70.000 Euro das Niveau von 25 % erreichen.

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Gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu mindern?

Hinter dieser Frage verbirgt sich ebenfalls ein kontrovers diskutiertes Thema. Vor Einführung der Abgeltungssteuer standen höheren Abgaben bessere Abschreibungsmöglichkeiten gegenüber. Wer beispielsweise Daytrading mit Aktien betrieb, konnte alle Kosten für Fahrten zu Hauptversammlungen sowie unbegrenzt Anschaffungen für das heimische Trading Office absetzen. Seit 2009 sind diese Aufwendungen durch den Pauschbetrag abgegolten, unabhängig von der wirklichen Höhe.

Ähnlich schlecht sieht es mit der Gegenrechnung von Verlusten aus. Diese funktioniert zwar, aber nur noch in der selben Assetklasse und bei manchen Vermögenswerten zudem mit jährlichem Höchstbetrag. Dadurch soll verhindert werden, was für herkömmliche Unternehmer seit jeher Standard ist. Wer beispielsweise gute Gewinne im Devisenhandel erzielt hat, kann die Steuerlast nicht durch Verluste im Aktienhandel reduzieren.

Gut verdienende Arbeitnehmer können ihre Einkommenssteuern nicht durch Verluste beim Daytrading minimieren. Auf der anderen Seite sind Verluste in derselben Anlageklasse meist unbegrenzt abziehbar, wie folgendes Beispiel zeigt:

  • Die Gewinne aus dem Daytrading sind mit 100.000 Euro p. a. beziffert
  • Dagegen stehen Verluste von 75.000 Euro, welche von den Gewinnen abgezogen werden können
  • Von den verbleibenden 25.000 Euro kann, sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen, der Grundfreibetrag in Höhe von 9.000 Euro abgezogen werden
  • Später reduziert der Pauschbetrag von 801 Euro das zu versteuernde Trading Einkommen auf 15.199 Euro
Merke!
Wichtig ist, dass es immer weniger Möglichkeiten gibt, im Daytrading die Steuern zu minimieren. Die vermeintlich liberalen Parteien denken sich ständig neue Beschränkungen und Ähnliches aus. Was heute diesem Beitrag entnommen wird, kann aufgrund von staatlichem Geldbedarf morgen bereits überholt sein.

Ist Daytrading in Deutschland erlaubt?

Deutschland erlaubte den Tageshandel für Privatleute erstmals im Jahr 1998 und folgte damit einer identischen Entscheidung der Vereinigten Staaten aus 1996. Das Daytrading findet seither weitgehend über Online Broker statt und wird von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) in festen Regeln überwacht.

Wie bereits erwähnt, zahlen Daytrader in der BRD eine Abgeltungssteuer auf erzielte Gewinne in Höhe von 25 %, zuzüglich eventueller Kirchensteuer. Grundsätzlich gibt es aufgrund des zunehmenden Datenaustauschs keine Möglichkeiten der legalen Steuervermeidung. Nur wer aus der BRD in ein Land außerhalb der Eurozone auswandert, ist von der Abgeltungssteuer befreit.

Indes kann die fällige Steuer erheblich nach hinten verschoben werden. Wie dies legal funktioniert, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Abschnitten.

Daytrading Steuern bei ausländischen Brokern

Brokerage-Anbieter aus allen Teilen der Welt erreichen heutzutage dank des Internets potenzielle Daytrader in der BRD. Sie überzeugen diese mit besseren Konditionen, optimaler Hebelkraft und vielem anderen mehr. Zudem sind sie nicht an die steuerlichen Regeln der Eurozone oder der BRD gebunden. 

Allerdings müssen Sie beachten, dass durch die Registrierung bei einem ausländischen Broker Ihre Steuerpflicht in Deutschland nicht erlischt. Sie schulden dem Finanzamt vor Ort nach wie vor 25 % Ihrer Gewinne, allerdings obliegt Ihnen das Deklarieren und Abführen selbst. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Broker in Mauritius, auf den Cayman Inseln oder in Singapur etc. ansässig ist. 

Echte Steuerbefreiung kommt nur mit dem Status als Auslandsdeutscher und dieser erfordert einen Umzug ins Ausland. Es kann allerdings sein, dass Sie in Ihrer Wahlheimat steuerpflichtig werden, meist aber zu einem wesentlich geringeren Steuersatz als in der BRD. Befassen wir uns nachfolgend aber mit einem Daytrader, der bei einem ausländischen Broker handelt und dauerhaft in der BRD wohnt. Wie kommt dieser seiner Steuerpflicht nach?

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Das Finanzamt in Deutschland kennt natürlich die Möglichkeiten und hat mit globalem Ansatz entsprechende Regeln etabliert. Es spielt keine Rolle, in welchem Land Ihr Broker ansässig ist, Ihr online erzieltes Daytrading Einkommen unterliegt stets der Steuerpflicht in der BRD, solange dort der Wohnsitz ist. Jetzt unterscheidet sich der Vorgang jedoch erheblich, denn Ihr ausländischer Broker überlässt das Thema Steuern vollkommen Ihnen. Es erfolgt kein Abzug von fälligen Steuern seitens des Brokers, nicht einmal ein Hinweis, dass erzielte Gewinne steuerpflichtig sein können.

Der Broker zahlt Ihnen auf Verlangen erzielte Gewinne brutto aus, also inklusive der Steuer. Sie können also mit dem Betrag, der eigentlich an das Finanzamt abgeführt werden muss, lange Zeit weiter im Daytrading aktiv sein. Erst im Folgejahr müssen die Gewinne mitsamt der fälligen Steuern in der Einkommenssteuererklärung, in der entsprechenden Anlage erwähnt werden. Das Finanzamt bearbeitet daraufhin die Erklärung und setzt die Steuer unter Berücksichtigung des Pauschbetrags fest. 

Im Festsetzungsschreiben wird ein Fälligkeitstermin genannt, bis zu welchem Sie die Steuerschuld begleichen müssen. Dass sich Ihr ausländischer Broker nicht als Erfüllungsgehilfe des deutschen Finanzamts einspannen lässt, hat für Sie einen unübersehbaren Vorteil:

  • Angenommen, Sie erwirtschaften im Daytrading 1.000 Euro pro Woche
  • Die daraus fälligen 250 Euro Abgeltungssteuer verbleiben auf Ihrem Handelskonto respektive auf dem Girokonto, sofern der Gewinn bereits ausgezahlt wurde
  • Diese Liquidität kann von Ihnen für umfangreichere Trades mit höherem Gewinn genutzt werden
  • Nach einem Monat können Sie bereits ausschließlich mit Geldern handeln, die eigentlich für das Finanzamt bestimmt sind
  • Wenn Sie jede Woche über ein Jahr hinweg die Steuern bis zum Fälligkeitstermin einbehalten, entsteht daraus eine Summe von 50 mal 250 gleich 12.500 Euro
  • Geschickt genutzt, kann dieses Geld bis zum Abgabetermin vervielfältig werden. Und Sie erfüllen sich mit einem Teil davon lange gehegte Wünsche

Ihr ausländischer Broker mischt sich also nicht in Ihre Steuerangelegenheiten ein und lässt Sie souverän agieren. Sie traden nach einigen Wochen nur noch mit Geldern, die eigentlich dem Finanzamt überwiesen werden müssen, aber erst ein Jahr später. Auf diese Weise kommt Ihnen die selbst erwirtschaftete Liquidität in vollem Umfang zugute. Beim Engagement mit einem einheimischen Broker profitiert von Ihrer Liquidität ausschließlich das Finanzamt respektive eine Regierung, die nicht immer sorgsam mit Steuereinnahmen umgeht.

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Abgeltungssteuer kann Liquiditätsprobleme schaffen

Daytrading geht immer mit einer Kombination aus Gewinnen und Verlusten einher. In den ersten Wochen können Verluste die Gewinne übertreffen, langfristig wird jedoch ein umgekehrtes Verhältnis angestrebt.

Sie sind in den ersten Wochen auf jeden Euro Gewinn angewiesen, um Ihr Handelskonto vor dem Aus zu schützen. Wenn Ihnen das Finanzamt vorzeitig noch nicht deklarierte Gewinne wegnimmt, kann dieser Vorgang für Sie ein Liquiditätsproblem bedeuten.

Beispiel:

  • Die erste Handelswoche wurde mit 1.000 Euro Gewinn abgeschlossen, wovon gleich 250 Euro an das Finanzamt gehen
  • In der zweiten Woche machen Sie 900 Euro Verlust, die eigentlich von dem Ertrag der Vorwoche abgedeckt werden sollten
  • Durch den voreiligen Steuerabzug entsteht jedoch eine Lücke von 900 minus 750 gleich 150 Euro im roten Bereich
  • Bei einem ausländischen Broker wären die 1.000 Euro der Vorwoche gegen die minus 900 der Folgewoche aufgerechnet worden und es würde ein Plus von 100 Euro verbleiben

Vielleicht sehen Sie jetzt, wohin es führen kann, bei einem Broker engagiert, zu sein, der für das Finanzamt und genau genommen gegen Sie arbeitet. Auf Dauer kann dieser voreilige Steuerabzug zur Terminierung Ihres Handelskontos führen, zumindest ist der Weg zum Erfolg deutlich steiler und schwerer begehbar. Es obliegt bei einem ausländischen Broker allein Ihnen, zum Jahresende die Gewinne den Verlusten gegenüberzustellen und eine steuerpflichtige Endsumme zu ermitteln. Betrachten wir zum besseren Verständnis noch einmal das Beispiel oben:

Daytrading von BTCUSD
  • Sie haben in der ersten Woche einen Gewinn von 1.000 Euro erzielt und Ihr BRD Broker hat bereits 250 Euro abgeführt
  • Wie sieht es aber in der zweiten Woche aus? Gibt Ihnen das Finanzamt etwa die Abgeltungssteuer aus minus 900 Euro zurück? Nein! Verluste können nur in der Jahressteuer-Erklärung geltend gemacht werden. Sie werden dadurch zum Bittsteller und von der Gnade des Finanzamts abhängig
  • Abgesehen davon hat Sie der voreilige Steuerabzug in eine strategisch schlechte Position gebracht. Sie gaben damit dem Finanzamt einen zinslosen Kredit ohne Aussicht auf gleichwertige Gegenleistung

Gibt es bei einem ausländischen Daytrading Broker Möglichkeiten zur Minderung der Steuerlast?

Die gibt es, und zwar auf verschiedenen Wegen. Sie sammeln zunächst alle Gewinne mitsamt Steuern und rechnen diese im Folgejahr gegen die Verluste auf. Somit vermeiden Sie, bereits zu viel gezahlte Steuern durch langwierige Bittstellungen zurückzuholen. Noch wichtiger aber ist, dass Sie Ihre Steuerschulden bis zu 15 Monate im eigenen Sinn einsetzen und damit erhebliche Gewinne machen können.

Noch einmal: Die ausländischen Broker verleiten nicht zur Steuervermeidung oder begünstigen diese. Sie sehen Sie aber als souveränen Partner, der seine Steuerangelegenheiten in eigener Verantwortung erledigt. Der respektvolle Umgang miteinander bringt Ihnen finanzielle Vorteile. Durch ein völlig legales Verschieben der Steuerpflicht nach hinten entsteht Liquidität, welche ausschließlich Ihnen zugutekommt. Nach einigen Monaten handeln sie vollständig mit zur Steuer vorgesehenen Geldern, Ihr auf dem Handelskonto befindliches Kapital bleibt unangetastet und kann eigentlich abgezogen werden.

Es geht bei der Wahl des künftigen Brokers um eine zentrale Frage: Wer soll von der Liquidität profitieren, die von Ihnen geschaffen wurde?

  • Lautet Ihre Antwort, dass Sie selbst profitieren möchten, sollte ein ausländischer Broker gewählt werden
  • Ist es Ihnen egal oder meinen Sie, Ihrem Land etwas zurückgeben zu müssen, wählen Sie einen einheimischen Broker

Fazit: Daytrading Gewinne sind steuerpflichtig

Auf Gewinne aus dem Daytrading müssen Steuern in bereits beschriebener Höhe entrichtet werden. Der heimische Broker macht sich zum Erfüllungsgehilfen des Finanzamtes und zieht Abgeltungssteuer sofort ein, ohne das ein verbindlicher Steuerbescheid vorliegt. Der ausländische Anbieter achtet Ihre Souveränität und überlässt es Ihnen, fällige Steuern termingerecht abzuführen. Es ist ausschließlich Ihre Sache, sich für vorteilhafte Liquidität oder erschwertes Trading zu entscheiden.

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Meistgestellte Fragen zum Thema Daytrading Steuern:

Welche Steuern muss ich beim Daytrading zahlen?

Gewinne aus dem Daytrading fallen wie jede andere Form des Börsenhandels unter die Kapitalertragssteuer. Diese beträgt je nach Höhe der jährlichen Einkünfte (inklusive Einkünfte aus anderen Tätigkeiten) bis zu 25%.

Wie kann ich beim Daytrading Steuern sparen?

Um beim Daytrading Steuern zu sparen, empfiehlt es sich, von der Verlustverrechnung Gebrauch zu machen. Dabei werden verlustreiche Trades mit Gewinnen gegengerechnet und nur, was am Ende an Gewinn übrig bleibt, wird versteuert.

Wenn Sie regelmäßig in hohen Volumen handeln und entsprechend große Gewinne abschöpfen, kann es sich unter Umständen lohnen, eine Trading GmbH zu gründen, da damit teils beträchtliche Steuereinsparungen beim Daytrading möglich sind.

Welche Steuern muss ich beim Daytrading mit Kryptowährungen zahlen?

Im Gegensatz zu anderen Vermögenswerten werden Gewinne aus Kryptowährungen über die persönliche Einkommenssteuer besteuert, die je nach Höhe der jährliche Gewinne bis zu 45% betragen kann. Handelt man die Kryptowährungen allerdings als Derivate (z.B. als CFDs) kommt die niedrigere Kapitalertragssteuer zum Einsatz, da hier nicht der Coin direkt gehandelt wird, sondern eben ein Derivat, das lediglich die Kursentwicklung des zugrundeliegenden Tokens abbildet. Wer häufig mit Kryptowährungen handelt, sollte dies im Hinterkopf behalten, da sich auf diese Weise unter Umständen Steuern sparen lassen.

Werden Steuern beim Daytrading automatisch einbehalten?

Ja, es gibt Broker, die die Steuer automatisch von Ihren Gewinnen beim Daytrading abziehen und diese am Ende des Steuerjahres ans Finanzamt überweisen. Dabei handelt es sich um sogenannte steuereinfache Broker. Allerdings bietet nicht jeder Broker einen solchen Service an und grundsätzlich ist dies nur bei Brokern möglich, die über eine Niederlassung in Deutschland verfügen. Handeln Sie bei einem Broker mit Sitz im Ausland, müssen Sie Ihre Gewinne selbstständig in der Steuererklärung angeben. Dies hat den Vorteil zur Folge, dass Sie die Steuerzahlungen um bis zu 1,5 Jahre nach hinten verschieben können und somit in der Zwischenzeit mehr Geld zum Trading zur Verfügung haben.

Trader Andre Witzel
Andre Witzel
Gründer & Chefredakteur
Über den Autor: Erfahrener Trader im Bereich Forex, CFDs, Aktien und Futures seit 2013. Über 21.000 Abonnenten auf Youtube und 500 veröffentlichte Trading Videos.
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Trader Andre Witzel
Geschrieben von: Andre Witzel Gründer & Chefredakteur
Erfahrener Trader im Bereich Forex, CFDs, Aktien und Futures seit 2013. Über 21.000 Abonnenten auf Youtube und 500 veröffentlichte Trading Videos.
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Reviewed by: Maren Dinges Autorin und Brokerexpertin
Maren ist aktiv im Finanzbereich und redaktioniert bei Trading für Anfänger Themenbereiche wie Portfoliomanagement, Betrug im Anlagensektor und klassische Investitionsmöglichkeiten.
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