Was ist das Bezugsverhältnis? – Definition und Erklärung
Das Verhältnis von alten zu neuen Anteilscheinen wird als Bezugsverhältnis bezeichnet. Im Rahmen einer Kapitalerhöhung können Altaktionäre dann entsprechend ihres Besitzverhältnisses neue Anteilscheine erwerben. So hat etwa ein Bezugsverhältnis von 4 zu 1 bedeutet, dass Altaktionäre für je vier besessene Aktien eine neue Aktie beziehen können. Das Bezugsverhältnis ist somit ein wichtiges Kriterium bei der Kapitalerhöhung für Altaktionäre, da es über die Anzahl der neuen Aktien entscheidet, die sie erwerben können.
So lässt sich ein Bezugsverhältnis ermitteln
Während sich das Bezugsverhältnis bei Optionsanleihen lediglich auf eine vorherige Berechnung stützt, ergibt sich das Ratio bei ordentlichen Kapitalerhöhungen tatsächlich aus der Höhe des Erhöhungskapitals im Vergleich zum bisherigen Grundkapital. Eine solche Kapitalerhöhung erfordert die Zustimmung von mindestens 75 % der Hauptversammlung.
Bezugsverhältnis anhand eines Beispiels
Ein Unternehmen plant die Erhöhung seines Grundkapitals von 40 Millionen auf 50 Millionen Euro. Das Erhöhungskapital beträgt 10 Millionen Euro, was bedeutet, dass das alte Grundkapital 40 Millionen Euro ist. Das Bezugsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis der alten zu den neuen Aktien von 4:1. Dies bedeutet, dass für 4 alte Aktien 1 neue Aktie gekauft werden kann. Ein Aktionär, der im Besitz von 60 Aktien ist, wird dadurch zum Bezug berechtigt, von 15 neuen Aktien (60 ÷ 4 = 15).
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