Was ist ein Anlageausschuss? – Definition und Erklärung
Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, eine Kapitalanlagegesellschaft (KAG) zu beraten bei der Auswahl von zu erwerbenden oder abzustoßenden Vermögenswerte. In der Regel handelt es sich bei einem Anlageausschuss um Fachexperten der jeweilig angehörigen Branche. Sie werden als Mittel genutzt, um objektiven Wissensverstand zu bündeln und so bestmögliche Investments zu tätigen.
Anlageausschuss: Freie Wahl bei der Zusammenstellung
Dem Anlageausschuss fällt die Aufgabe zuteil, sich in regelmäßig stattfindenden Sitzungen über die Verkäufe und Käufe von Wertpapieren, aber auch Gegenständen auszutauschen. Die Bereitstellung des Anlageausschusses für eine Kapitalanlagegesellschaft ist keine Pflicht, die Investoren entscheiden selbst, ob sie die neutrale und objektive Vermögensberatung und Unterstützung des Fondsmanagement nutzen wollen. Der Anlageausschuss ist ein rein beratendes Gremium, kann aber auch Entscheidungsbefugnisse erhalten.
Beispiel: So wird der Anlageausschuss tätig
Grundsätzlich muss bei der Gründung eines Anlageausschusses stark auf die jeweilige Anlagegesellschaft geachtet werden. Publikumsfondsgesellschaften bilden ihren Anlageausschuss häufig aus den bereits vorhandenen Mitgliedern des Aufsichtsrates, wohingegen Spezialfonds die Vertreter der Anlegerseite in den Ausschuss berufen.
Kapitalanlagegesellschaften sind dazu verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu gründen, bei der Beschäftigung des Anlageausschusses sind sie jedoch frei. Auch wenn die grundsätzliche Vertragsfreiheit anheimgestellt ist, nimmt der Ausschuss in der Regel lediglich beratende Tätigkeiten ein. Hierfür werden Marktanalysen vorgenommen, um sachkundige Tipps und Empfehlungen für künftige Anlagegeschäfte geben zu können.
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