Trader Andre Witzel
Geschrieben von: Andre Witzel
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Überprüft von: Maren Dinges
Finanzierung

Bevor Sie an der Börse investieren, sollten Sie sich die Tatsache bewusst machen, dass man Gewinne aus Aktien versteuern muss. Das erfolgt meist automatisch über den Broker. Er zieht von Ihren Kapitalerträkapitagen immer 25 Prozent Abgeltungssteuer pauschal ab.

Steuern beim Aktienhandel: Das gilt es zu beachten

  • Gewinne aus dem Aktienhandel werden in Deutschland mit 25 % Abgeltungssteuer versteuert.
  • Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind ebenfalls auf Aktiengewinne zu entrichten.
  • Steuerliche Anforderungen bei ausländischen Brokern könnten sich mit ausländischem Wohnsitz von deutschen Anforderungen unterscheiden.
Steuern im Aktienhandel

Die gute Nachricht ist aber, dass Ihnen auch ein bestimmter Wert über dem Grundsteuerfreibetrag von 10.908 Euro (Stand: 2023) hinaus steuerfrei zusteht: der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro für die Einzelperson und von 2000 Euro für Paare. Zudem können Sie in der Steuererklärung in der Anlage KAP Ihren tatsächlichen Steuersatz geltend machen. Die 25 Prozent dienen bei dieser Quellensteuer nämlich nur als obere Deckelung. Wer im Jahr weniger verdient, muss entsprechend auch nicht so viel entrichten.

Aktien, Steuer und Freibeträge: Um was geht es bei der Kapitalertragssteuer?

Seit 2009 wird die Kapitalertragssteuer als Quellensteuer bzw. Abgeltungssteuer erhoben. Das bedeutet, dass die Bank oder der Broker automatisch die Gewinne bzw. Kapitalerträge in Ihrem Depot versteuern muss. Er führt pauschal 25 Prozent an das Finanzamt ab. Hinzu kommt individuell die Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag wurde dagegen für die Masse der Menschen in Deutschland ab dem Jahr 2021 abgeschafft.

Wann gilt die Kapitalertragssteuer?
Die 25 Prozent gelten dabei als eine Art Deckelung für alle, die Steuern auf Kapitalerträge entrichten müssen. Bei anderen Einkommensarten kann der individuelle Steuersatz nämlich bei einem höheren Einkommen auch weitaus größer ausfallen.

Für Gewinne aus dem Aktienhandel heißt das aber auch, dass einige Personen weniger als 25 Prozent entrichten müssen. Wenn man einen geringen Jahresverdienst hat und sich nur ein kleines Zubrot mit den Aktien verdient, kann man seinen persönlichen Steuersatz von weniger als 25 Prozent geltend machen. Hierzu müssen Sie in der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen.

Die Deckelung selbst wurde vom Finanzamt eingeführt, um mehr Kapital im Land zu halten. Zuvor sind viele Trader ins Ausland gegangen und haben dort von günstigeren Tarifsätzen profitiert. Der Wohnortwechsel ist bei einem hohen Einkommen aus Aktienerlösen grundsätzlich natürlich auch eine Option, für alle, die Steuern sparen möchten. Für Anfänger genügen aber einige einfachere Tipps, wie die Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrags, die Anwendung von Günstigerprüfungen sowie die Ausstellung einer NV-Bescheinigung.

  • Seit 2009 müssen Sie auf Einkünfte aus Aktien, Fonds und anderen Kapitalprodukten Abgeltungssteuer zahlen. Diese wird direkt vom Broker beim Verkauf von Aktien mit Kursgewinn oder beim Erhalt von Dividenden an das Finanzamt weitergeleitet.
  • Sie zahlen aktuell pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
  • Zusätzlich zur Abgeltungssteuer fallen gegebenenfalls Kirchensteuer und bei sehr hohen Einkommen der Solidaritätszuschlag an. Sie planen also 25 Prozent plus eventuell 8/9 Prozent Kirchensteuer und 5,5 Prozent Soli ein.
  • In der Steuererklärung können Anleger im Jahr darauf den individuellen Steuersatz in Bezug auf das Jahreseinkommen geltend machen, so dieser unter 25 Prozent liegt
  • Von Seiten des Brokers werden Verluste direkt mit den Aktiengewinnen verrechnet
  • Sie haben Anrecht auf einen Freibetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr. Für Ehepartner werden auf Antrag 2000 Euro steuerfrei gelassen.
  • Für Rentner ab 65 Jahren gilt ein Altersentlastungsbetrag auf Nebeneinkünfte einschließlich Gewinne aus Aktien
  • Generell gilt ein Grundfreibetrag von 9.984 Euro (für 2022) auf das gesamte Jahreseinkommen. Wer allgemein wenig verdient, kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt verlangen und diese beim Broker einreichen.

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Wie sieht es mit dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer aus?

Der Solidaritätszuschlag

Seit 1991 wurden 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer erhoben. Mit dem 01. Januar 2021 hat sich diese Regelung nun offiziell geändert. Mehr als 90 Prozent der Steuerzahler sind nun von dieser Abgabe ausgenommen. Lediglich dann, wenn die Einkommenssteuer insgesamt einen Wert von 17.543 Euro (2023) alleine und 35.086 Euro gemeinsam veranlagt übersteigt, ist der Soli weiterhin Pflicht.

solidaritätszuschlag aktien steuer

Die Kirchensteuer

Zusätzlich zur Abgeltungssteuer zahlen Sie als Mitglied einer christlichen Glaubensgemeinschaft in Deutschland auch die Kirchensteuer. Diese beläuft sich je nach Bundesland auf 8 oder 9 Prozent. Dieser Steuersatz bezieht sich auf die bereits errechnete Kapitalertragssteuer. Wenn z. B. 1000 Euro Abgeltungssteuer anfallen, bezahlen Sie 80 Euro Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg und 90 Euro in allen anderen Bundesländern.

Kapelle

Glossar: Wichtige Begriffe zu Aktien, Steuer und Kapitalerträgen

BegriffErklärung
KapitalertragssteuerHierbei handelt es sich um Steuern, die auf alle Kapitalanträge bspw. Zinsen aus dem Handel mit Aktien, Forex, CFDs, Fonds und ETFs anfallen. In Deutschland werden diese für alle Personen mit Wohnsitz im Inland erhoben.
AbgeltungssteuerBei einer Abgeltungssteuer werden die Banken und Broker damit beauftragt, die Abgaben direkt von den Gewinnen abzuziehen und an das Finanzamt weiterzuleiten. Die Besteuerung erfolgt dabei pauschal. Freibeträge und individuelle Steuersätze lassen sich später geltend machen.
GrundfreibetragFür alle Gewinne und Jahreseinkommen gilt pro Person ein allgemeiner Grundfreibetrag von 10.908 (für 2023) bzw. 9.984 Euro (für 2022). Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, kann sich in der entsprechenden, kann den Betrag sogar auf eine Person übertragen lassen. Jedes Jahr wird der Wert an die aktuelle Inflationsrate angepasst.
QuellensteuerBei einer Quellensteuer werden die Abgaben auf Aktiengewinne direkt von der Bank bzw. vom Konto einbehalten.
SolidaritätszuschlagDer Solidaritätszuschlag wurde 1991 für den Aufbau von Ostdeutschland eingeführt. Mittlerweile müssen die meisten Personen diesen Betrag nicht mehr bezahlen. Er wird nur noch bei einer sehr hohen Einkommenssteuer verlangt. Der Steuersatz liegt bei 5,5 Prozent.
KirchensteuerWer Mitglied in einer christlichen Glaubensgemeinschaft ist, muss auf die Aktiengewinne 25 Prozent plus Kirchensteuer bezahlen.
FreistellungsauftragMit einem Freistellungsauftrag bzw. FSA melden Sie Ihrem Broker, dass ein bestimmter Betrag nicht einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet werden soll. Es handelt sich hierbei meist um den Freibetrag von 1000 Euro. Erst nach diesem Limit unterliegen die Gewinne aus Aktien und Dividenden dann der Steuer. Wer die 1000 Euro nicht automatisch versteuern lässt, hat unter dem Jahr mehr Kapital zum Reinvestieren.
SparerpauschbetragMit der Abgeltungssteuer wurde für alle Finanzprodukte, die vor 2009 gekauft wurden, auch der Sparerpauschbetrag für die Kursgewinne, Zinsen und Erträge aus Dividenden eingeführt. Der Freibetrag von 1000 Euro ist immer steuerfrei.
Zinsen: Zinsen fallen in der Regel an, wenn Sie Ihr Geld Ihrer Bank überantworten. Im März 2016 hat die EZB allerdings eine 0-Zins-Leitlinie in der Eurozone eingeführt. Somit kann man mit klassischem Sparen keinen wirklichen Gewinn mehr bei der Bank erzielen.

Aufgrund der Inflation machen die Anleger über die Jahre hinweg eher noch Verluste. Entsprechend empfehle ich Ihnen, anstelle von Spareinlagen auf Aktien und ähnliche Finanzprodukte (Fonds, ETFs, CFDs, Forex, Kryptowährungen etc.) zu setzen.
DividendeBei Dividenden handelt es sich um eine Beteiligung am Gewinn eines Unternehmens. Die AGs schütten diesen Obolus einmal im Jahr an die Anleger aus. Auf diese Erträge müssen Sie ebenfalls Steuern entrichten.
Nichtveranlagungs-BescheinigungMit einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung bestätigt Ihnen das Finanzamt, das Ihr gesamtes Einkommen im Jahr unter dem Grundfreibetrag liegt und somit keine Versteuerung notwendig ist. Dieses Dokument legen Sie Ihrem Broker vor, der entsprechend keine Abgeltungssteuer verrechnen.
RenditeDie Rendite ist eine der wichtigsten Einkünfte beim Handel mit Aktien. Es handelt sich hierbei um die reinen Kursgewinne, also die Wertsteigerung eines Papiers, das Sie erworben haben.

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Der allgemeine Grundfreibetrag und die NV-Bescheinigung

Bei jeder steuerpflichtigen Person in Deutschland bleibt ein bestimmter Grundfreibetrag von Einkommenssteuer sowie Abgeltungssteuer unangetastet. Aktuell liegt der Wert bei 10.908 Euro (für 2023).

Viele Trader werden neben den Aktien weitere Einkünfte haben und generell über den Grundfreibetrag im Jahr kommen. Wer jedoch z. B. eine kleine Rente hat, vom Bafög lebt oder keinen weiteren Verdienst besitzt, steht womöglich weniger Geld zur Verfügung.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung Aktien Steuer
Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung lassen Sie sich von der Abgeltungssteuer freistellen

In diesem Fall sollten Sie sich eine NV-Bescheinigung geben lassen. Das bedeutet, dass Sie aufgrund Ihres niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen. Mit dieser Bestätigung des Finanzamtes wird der Broker bei Ihrem Konto entsprechend auch keine Aktien versteuern.  

Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro

Sparer-Pauschbetrag
Machen Sie den Sparer-Pauschbetrag beim Traden mit Aktien geltend

Für Kapitalerträge gilt immer ein Sparer-Pauschbetrag, der nicht versteuert wird. Dieser Freibetrag hat aktuell eine Höhe von 1000 Euro, für Ehepaare bzw. Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften von 2000 Euro. Mit einem Freistellungsantrag können Sie den Broker anweisen, bis zu diesem Wert keine Einkünfte zu versteuern. Andernfalls wird die Abgeltungssteuer pauschal abgezogen und Sie müssen sich den Freibetrag im Jahr darauf über die Steuererklärung zurückholen.

Günstigerprüfung nutzen

Auch wenn die Steuer auf Kapitalerträge pauschal mit 25 Prozent angesetzt wird, ist sie nur ein Teil der Einkommenssteuer und kann als Deckelung verstanden werden. So werden die Kursgewinne und Dividenden in Deutschland niemals mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent versteuert. Ab einem maximalen Jahreseinkommen von 70.000 Euro bleibt der Wert einfach auf einer Höhe von 25 Prozent.

Günstigerprüfung
Mit einer Günstigerprüfung orientieren sich die Finanzbehörden auch im nächsten Jahr an Ihrem individuellen Steuersatz
Günstigerprüfung ist antragspflichtig!
In der Steuererklärung können Sie eine Günstigerprüfung beantragen. Dann schauen die Behörden nach, welchen Steuersatz Sie über die letzten Jahre gehabt haben und setzen bei einem rechtmäßigen Anspruch den niedrigeren Betrag an. So können Sie beim Aktienverkauf mehr Gewinn behalten und diesen schlau in weitere Aktien investieren. Wenn die Günstigerprüfung positiv ausfällt, sollten Sie Ihren Broker darüber informieren, damit dieser am Ende nicht mehr als notwendig versteuert.

Für Eltern: das Junior Depot

Ein Tipp für Anleger mit Kindern ist das Junior Depot. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass die Aktien in diesem Fall nicht Ihnen, sondern Ihrem Kind gehören und auf dieses übergehen, sobald es volljährig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie jedoch uneingeschränkt auf das Depot zugreifen. Der große Vorteil ist, dass bei einem Junior Depot ein zusätzlicher Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1000 Euro sowie der Grundfreibetrag mit 9.984 Euro (für 2022) gelten.

Für Profis: vermögensverwaltende GmbH

Jetzt kommen die Ratgeber für Profis: Wer eine vermögensverwaltende GmbH gründet, senkt seine Abgeltungssteuer deutlich bzw. kann davon profitieren, dass die Erträge zunächst überhaupt keiner Versteuerung unterliegen. Hierfür muss der Gewinn allerdings im Unternehmen verbleiben. Bei einer Auszahlung wird die Kapitalertragssteuer wieder erhoben. Zu beachten ist, dass Sie mindestens 15 Prozent Beteiligung an der GmbH halten müssen und das Unternehmen kein operatives Geschäft durchführen darf.

Umzug in ein Steuerparadies?

Eine ziemlich konsequente Option, um bei Aktien Steuern zu sparen, ist der Umzug in ein anderes Land. In Staaten wie Zypern, Malta, Irland, Bulgarien und Großbritannien sind die Abgaben wesentlich geringer. Hier gilt ein wesentlich niedrigerer Steuersatz und Sie müssen entsprechend weniger Steuer auf Ihre Kapitalerträge zahlen. In vielen Fällen sollten Sie aber mindestens fünf Jahre im Ausland gemeldet sein und dort offiziell Ihren Wohnsitz haben. Andernfalls könnten am Ende bei einem neuerlichen Umzug nach Deutschland rückwirkend Steuern auf den Gewinn erhoben werden.

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Was ist, wenn ich im Inland und mein Broker im Ausland sitzt?

Innerhalb von Europa gibt es meist einen regen Austausch zwischen Bank, Broker und Finanzbehörden. Tatsächlich kooperieren aber nicht alle Anbieter mit dem Fiskus und entsprechend ist es dann Ihre Pflicht, die Gewinne aus Aktien und Fonds beim Finanzamt anzugeben. Dies erfolgt in der Steuererklärung über die Anlage KAP.

Form 85
Beispiel für die Rückerstattung der Quellensteuer aus der Schweiz (Form 85)

Muss ich auch beim Handel mit Kryptowährungen Steuern bezahlen?

Kryptowährungen wie Bitcoin, Litecoin & Co. sind seit vielen Jahren ein beliebter Trend unter Tradern. Mit dem virtuellen Geld können Anleger schnell hohe Kapitalerträge erzielen. Gleichzeitig gilt hier aber eine andere Einkommens- bzw. Freibetragsgrenze als bei den Aktien. Für das Aktien versteuern, ist ein Freibetrag gesondert zu betrachten.

Bitcoin im Trading
Kryptowährungen wie Bitcoin müssen unter bestimmten Voraussetzungen versteuert werden

Versteuert werden hier nur Beträge ab 600 Euro im Jahr, weil es sich hierbei nicht um Kapitalerträge im klassischen Sinne, sondern um private Veräußerungsgeschäfte handelt. Die Besonderheit ist: bleiben die Kryptowährungen für mehr als zwölf Monate in Ihrem Depot und verkaufen Sie diese erst dann, wird davon überhaupt nichts versteuert.

Steuern bei Leerverkäufen, ETFs und Dividenden

  • Welche Steuern fallen bei Leerverkäufen an? Bei Leerverkäufen machen Sie bei fallenden Kursen Gewinn, indem Sie die Kursdifferenz bei Terminkontrakten nutzen. Am Ende bleiben bei Ihnen durch Verleih, Verkauf, Rückkauf und Rückgabe der Aktien profitable Werte im Depot über. Es handelt sich um eher traditionelle Kapitalerträge, weswegen Sie bei einem Betrag über 1000 Euro im Jahr ebenfalls Steuern entrichten müssen.
  • Wie hoch sind die Steuern bei der Dividende? Wenn Sie Ihre Aktien vor 2009 gekauft haben, müssen Sie keine Steuern auf die Dividende bezahlen. Bei Papieren, die jüngeren Datums sind, gelten die üblichen Regeln. Hier werden 25 Prozent pauschal abgeführt. Probleme kann es geben, wenn das Unternehmen in einem anderen Land sitzt und dort bereits eine Quellensteuer vor der Überweisung an Sie abführt. In der Schweiz werden so bspw. 35 Prozent und somit wesentlich mehr einbehalten. Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen lassen sich diese Abgaben aber mit den deutschen Steuern verrechnen, allerdings nur bis zu einem Wert von 15 Prozent. Sich alleine auf diesen Vertrag zu verlassen, kann also nachteilig sein. Besser ist es, einen Rückerstattungsantrag, bspw. in der Schweiz, Dänemark, Österreich oder Finnland zu stellen.
  • Ratgeber zu Steuern bei ETFs und Fonds: Mit dem Jahr 2018 wurde ein neues Investmentsteuergesetz eingeführt, welches die Versteuerung von Fonds und ETFs regelt. Während zuvor keine Steuern auf inländische ETFs anfielen, sind steuerlich nun Standort und Gewinnverwendung irrelevant: es werden stets 25 Prozent wie bei den Aktien pauschal einbehalten. Während die Abgabe bei ausschüttenden Fonds direkt erfolgt, erhebt der Fiskus bei thesaurierenden Fonds eine Vorabpauschale. Diese wird später mit der tatsächlichen Wertsteigerung verglichen und verrechnet. Durch einen Antrag auf Teilfreistellung kann man im Übrigen Nachteile ausgleichen, welche durch die Doppelbesteuerung entstehen, wenn sich einige Unternehmen innerhalb des ETFs im Ausland befinden.
ETF und Steuern

Ratgeber zur Steuererstattung: so füllen Sie die Anlage KAP Schritt für Schritt richtig aus

Generell ist die Abgeltungssteuer ein praktisches Instrument, mit dem Sie sich viel Arbeit ersparen. Sie kaufen und verkaufen einfach Ihre Aktien, erhalten Dividende und müssen sich zumindest unter dem Jahr um nichts weiter kümmern. Selbst die Verluste werden automatisch mit den Gewinnen verrechnet.

Eine Einzelfallbetrachtung bietet Ihnen jedoch u. U. viele Vorteile, so dann, wenn Sie:

  • einen individuellen Steuersatz unter 25 Prozent im Jahr haben
  • ein Jahreseinkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben
  • keinen Freistellungsantrag für den Sparer-Pauschbetrag beim Broker gestellt haben und die 1000 Euro erst in der Steuererklärung zurückholen möchten
  • mit mehreren Brokern arbeiten und die Verluste sowie Gewinne exakt verrechnet haben möchten
  • kirchensteuerpflichtig sind, der Broker aber diese Beträge nicht direkt abführt
  • über ausländische Broker wie Markets.com traden, die keine Abgeltungssteuer an den deutschen Fiskus weiterreichen. In diesem Fall sind Sie persönlich in der Pflicht, Ihre Aktiengewinne zu deklarieren und zu versteuern.
  • Rentner bzw. älter als 65 Jahre sind und den Altersentlastungsbeitrag für die Aktien geltend machen wollen

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Schritt 1: Persönliche Angaben

Um Ihre Steuern bei Aktien und Kapitalerträgen zu deklarieren, benötigen Sie in der Steuererklärung die Anlage KAP. Direkt im Kopf tragen Sie hier Ihren Vornamen und Nachnamen sowie Ihre persönliche Steuernummer ein.

Trading und Steuern Anlage Kap
Tragen Sie hier Name, Vorname und Steuernummer ein

Zudem kreuzen Sie an, ob es sich um die Angabe der Kapitalerträge als Anhang zur Einkommenssteuererklärung handelt oder um die Erklärung zur Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge. Bei gemeinsamer Versteuerung muss genannt werde, ob es sich um Ehepartner A oder B handelt. Beide Personen müssen immer separat die Anlage KAP ausfüllen.

Zweiter Schritt: Günstigerprüfung

Ich rate Ihnen prinzipiell dazu, immer die Günstigerprüfung zu nutzen. Der Antrag ist mit einem Kreuz direkt unter der Kopfzeile eingereicht.

Günstigerprüfung
Mit einer Günstigerprüfung orientieren sich die Finanzbehörden auch im nächsten Jahr an Ihrem individuellen Steuersatz

Dritter Schritt: Erklärung der Kirchensteuerpflicht

Als nächstes teilen Sie dem Finanzamt mit, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind oder nicht. Falls ja, vermerken Sie die Ziffer 1 in dem entsprechenden Feld. Das sollte vor allem auch dann geschehen, wenn die Bank wie üblich nicht selbst diesen Betrag weitergeleitet hat.

Kirchensteuer
Geben Sie an, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind oder nicht

Vierter Schritt: Kapitalerträge, die dem inländischen Steuerabzug unterliegen deklarieren

Nun müssen Sie in einer Liste alle Gewinne deklarieren, die Sie im vergangenen Jahr gemacht haben und die steuerrechtlich in Deutschland relevant sind. Hier geben Sie u. a. die Gewinne aus dem Verkauf und aus der Veräußerung von Altbeständen separat an. Zudem sollten Sie dem Fiskus die nicht ausgeglichenen Verluste kundtun.

Kapitalerträge Inland Trading und Steuer
Deklarieren Sie alle Ihre Gewinne in der Steuererklärung

Fünfter Schritt: Sparer-Pauschbetrag

Wer keinen Freistellungsantrag bei Brokern wie Markets.com eingereicht hat, muss den Sparer-Pauschbetrag individuell zum neuen Jahr über die Steuererklärung geltend machen. Dabei ist zwischen deklarierten und nicht deklarierten Gewinnen zu unterscheiden. Sie müssen den Antrag immer ausfüllen. Wer keinen Freistellungsantrag genutzt hat, schreibt eine 0 in das Feld.

Sparer-Pauschbetrag
Machen Sie den Sparer-Pauschbetrag beim Traden mit Aktien geltend

Sechster Schritt: Nicht nach deutschem Steuerrecht abzugsfähige Kapitalerträge

Bei vielen Kapitalerträgen aus dem Ausland fallen keine Steuern in Deutschland an, z. B. weil Sie diese bereits an einem anderen Ort bezahlt haben. Diese Werte werden in der Box „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben“ eingetragen.

Kapitalerträge Ausland Trading und Steuer
Tragen Sie hier die nicht-inländischen Erträge ein

Siebter Schritt: Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommenssteuer unterliegen

Dieser Abschnitt betrifft keine Aktien an sich. Es geht vielmehr um andere unternehmerische Beteiligungen, z. B. an einer GmbH.

Trading und Steuern
Erträge aus anderen Beteiligungen

Achter Schritt: Steuerabzugsbeträge

Hierbei handelt es sich um ein besonders wichtiges Feld für alle, die bereits entrichtete Abgeltungssteuer zurückhaben möchten. Sie geben hier an, wie viele Steuern bereits vom Broker direkt an das Finanzamt weitergeleitet worden sind. Der jeweilige Anbieter stellt Ihnen am Ende des Jahres eine Abrechnung aus, in der alles zusammengefasst ist.

Trading und Steuern
Bereits gezahlte Steuern werden hier angegeben. Nutzen Sie die Abrechnung von Online Brokern wie Markets.com.

Ausländische Online Broker, Aktien und Steuern: wie gehe ich vor?

Ausländische Broker bieten Ihnen viele Vorteile. Sie können z. B. aus einer größeren Auswahl an Anbietern wählen und deren günstige Konditionen nutzen. Bei Markets.com sparen Sie sich z. B. die Order-Gebühren und dürfen sich auf einen sehr niedrigen Spread freuen. Zudem gehen die Steuern auf Aktien hier nicht direkt ans Finanzamt. Dadurch haben Sie unter dem Jahr mehr Geld in der Hand, welches Sie reinvestieren und damit höhere Gewinne erzielen können.

Warum eine Steuererklärung sinnvoll ist
Insgesamt haben Sie natürlich mehr Aufwand, da Sie die Kapitalerträge selbstständig in der Steuererklärung nennen müssen. Andererseits hilft Ihnen der Broker mit einer übersichtlichen Jahresabrechnung dabei. Hier lassen sich die Gewinne und Verluste aus den Aktien einfach ablesen und in die Anlage KAP übertragen. Mit verrechnet werden müssen hier aber Investitionsaufwendungen und eventuelle Order-Kosten.

Immerhin werden bei der direkten Deklarierung der Steuer durch Sie als Anleger immer die persönlichen Steuermerkmale, also der individuelle Steuersatz verwendet. Dabei lassen sich auch einfacher der Sparer-Pauschbetrag und der Grundfreibetrag geltend machen. Was die Dividende betrifft, achten Sie unbedingt auf den Sitz des Unternehmens und die dortigen Regelungen. Es kann sein, dass die Ausschüttung noch vor der Zahlung als Quellensteuer wie in der Schweiz besteuert wird.

  • Bei der Abgeltungssteuer werden die Abgaben automatisiert und pauschal mit 25 Prozent einbehalten
  • Wer individuell seine Kapitalerträge deklariert, wird auch nach seinem individuellen Steuersatz bewertet
  • Über eine Steuererklärung machen Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag auch nachträglich geltend
  • Verluste, Investitionsaufwand und Gewinne auf Aktien können besser verrechnet werden

Mein Fazit: Bestehen Sie bei Aktien auf Ihre Steuervorteile

Gerade bei Anfängern im Aktienhandel werden Steuervorteile oft nicht genutzt, weil der Aufwand zunächst zu groß erscheint. Dabei ist das Ausfüllen der Anlage KAP mit Hilfe der Jahresabrechnung von Brokern wie Markets.com ein Leichtes.

Zu Beginn liegen die Einkünfte oft noch relativ niedrig und auf sie den tatsächlichen persönlichen Steuersatz anzuwenden, bringt viele Vorteile. Zudem werden alle Gewinne aus Aktien bis 1000 Euro überhaupt nicht versteuert.

Die Einkommenssteuererklärung ist nicht zuletzt bei der Nutzung von Online Brokern immer ein enormer Vorteil. Im Nachhinein lassen sich sogar Günstigerprüfungen und Nichtveranlagungs-Bescheinigungen nutzen, mit denen eine vorteilhaftere Versteuerung vorgenommen wird.

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Meist gestellte Fragen:

Wie lange muss ich Aktien halten, um steuerfrei zu sein?

Bei allen Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, galt, dass keine Steuer anfiel, solange man die Wertpapiere länger als zwölf Monate gehalten hat. Im Jahr 2009 wurde jedoch die Abgeltungssteuer eingeführt, bei der direkt beim Verkauf pauschal 25 Prozent vom Gewinn an das Finanzamt abgeführt werden. Diese Regelung gilt seit 2018 auch für Fonds und ETFs, die 2008 gekauft worden sind.

Wann zahlt man Steuern auf ETFs?

Seit 2018 gilt bei ETFs bezüglich der Steuer dasselbe wie bei Aktien: Jeder Euro Gewinn, der – abzüglich eventueller Verluste – den jährlichen Steuerfreibetrag von 1000 Euro (Stand 2024) überschreitet, wird pauschal mit der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent besteuert.

Wann muss ich beim Traden Steuern zahlen?

Wenn Sie gewinnbringend Aktien verkaufen und wenn Sie Dividende erzielen, müssen Sie prinzipiell Steuern bezahlen. Bei den Kapitalerträgen gibt es dabei einen Freibetrag von 1000 Euro (Stand 2024), den Sie in der Steuererklärung geltend machen. Ansonsten werden die Abgaben pauschal mit 25 Prozent vom Broker an den Fiskus abgeführt. Im Jahr darauf können Sie aber auch auf Ihren individuellen Steuersatz anhand des Jahreseinkommens bestehen.

Wann ist eine Kryptowährung steuerfrei?

Beim Handel mit Kryptowährungen geht es um private Veräußerungsgeschäfte, bei denen bis zu 600 Euro an Gewinnen steuerfrei sind. Verkaufen Sie das virtuelle Geld erst wieder nach einem Jahr, fällt anders als bei Aktien gar keine Steuer an.

Wie kann ich Steuern beim Trading sparen?

Um Steuern beim Trading zu sparen, können Sie zunächst einmal Ihren Grundfreibetrag von fast 10.908 Euro (Stand 2024) nutzen, um steuerfreie Einkünfte zu erzielen. Dieser Wert bezieht sich jedoch auf das gesamte Einkommen, das Sie im Jahr erhalten. Zusätzlich bleiben bis zu 1000 Euro als Sparer-Pauschbetrag bei Aktien und im Trading allgemein frei.

Weiterhin können Sie eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen, falls Ihr persönlicher Steuersatz unter 26 Prozent liegt. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Ihr Haupteinkommen relativ niedrig ist.

Erzielen Sie mit dem Trading jährliche Gewinne im höheren fünfstelligen Bereich, kann es sich zudem lohnen, eine Trading GmbH zu gründen. Damit können Sie die Steuern, die Sie auf Kapitalerträge zahlen müssen, auf bis zu 1,5 Prozent reduzieren.

Werden die Verluste vor der Versteuerung mit den Gewinnen verrechnet?

Ja, Investitionsaufwand und Verluste werden bei Aktien stets mit den Gewinnen verrechnet. So entsteht Ihnen kein Nachteil, wenn Sie mit einer Aktie ins Minus gegangen sind. Erst der verrechnete Betrag wird am Ende komplett mit den pauschalen 25 Prozent Steuer oder mit dem individuellen Prozentsatz besteuert.

Gilt die Abgeltungssteuer auch nach 10 Jahren Haltedauer noch?

Ja, auf Gewinne durch Aktienverkäufe müssen Sie früher oder später immer Steuern zahlen, auch wenn Sie die Aktien 10 Jahre oder länger halten. Seit 2009 spielt die Haltedauer keine Rolle mehr bei der Versteuerung von Kapitalerträgen.

Wann muss ich Gewinne aus Aktiengeschäften in der Steuererklärung angeben?

Ihre Aktiengewinne müssen Sie immer im gleichen Steuerjahr angeben, wie das Jahr, in dem Sie den Verkauf auch getätigt haben. Die entsprechende Steuererklärung können Sie bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen.

Trader Andre Witzel
Andre Witzel
Gründer & Chefredakteur
Über den Autor: Erfahrener Trader im Bereich Forex, CFDs, Aktien und Futures seit 2013. Über 21.000 Abonnenten auf Youtube und 500 veröffentlichte Trading Videos.
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Trader Andre Witzel
Geschrieben von: Andre Witzel Gründer & Chefredakteur
Erfahrener Trader im Bereich Forex, CFDs, Aktien und Futures seit 2013. Über 21.000 Abonnenten auf Youtube und 500 veröffentlichte Trading Videos.
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Reviewed by: Maren Dinges Autorin und Brokerexpertin
Maren ist aktiv im Finanzbereich und redaktioniert bei Trading für Anfänger Themenbereiche wie Portfoliomanagement, Betrug im Anlagensektor und klassische Investitionsmöglichkeiten.
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